Das geplante Verbot sogenannter Konversionstherapien für Homosexuelle nimmt Gestalt an. Bei unter 16-Jährigen sollen diese umstrittenen Methoden grundsätzlich untersagt werden. Das sieht ein erster Entwurf für ein entsprechendes Gesetz vor. Es soll noch dieses Jahr ins Kabinett eingebracht werden, wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am Montag in Berlin sagte. Oppositionsparteien begrüßten das, kritisierten allerdings Ausnahmen, die im aktuellen Entwurf vorgesehen sind.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Montag), sogenannte Konversionstherapien sollten soweit wie möglich verboten werden. „Wo sie durchgeführt werden, entsteht oft schweres körperliches und seelisches Leid.“ Im Februar hatte er der „taz“ gesagt, Homosexualität sei keine Krankheit. „Ich halte nichts von diesen Therapien, schon wegen meines eigenen Schwulseins.“
Konversionstherapien werden nach Einschätzung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, die unter anderem die Geschlechterforschung fördert, immer noch bei Tausenden Betroffenen jedes Jahr in Deutschland angewendet. Dabei wird versucht, Homosexuelle durch fragwürdige Methoden umzuerziehen. Das reicht nach Angaben der Stiftung von „Therapien“ im familiären Umfeld und Sitzungen bei Coaches oder Therapeuten, über Gebete bis hin zu Dämonenaustreibung. Betroffene berichten von schweren psychischen Nachwirkungen und sogar von Suizidgedanken in Folge solcher Methoden.
Verbot nur bei unter 16-Jährigen
Konkret geplant ist nun, dass neben dem grundsätzlichen Verbot von Konversionstherapien bei unter 16-Jährigen, diese Methoden auch bei 16- bis 18-Jährigen nicht mehr angewendet werden dürfen – es sei denn, der Behandler weise nach, dass der oder die Betroffene über die notwendige Einsichtsfähigkeit in Tragweite und Risiken der Behandlung verfüge, so der Ministeriumssprecher. Verstöße sollen mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder hohen Bußgeldern geahndet werden. Für Erwachsene ist kein Verbot geplant. Das wird mit dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen begründet.
Die geplanten Ausnahmen werden von Linken und Grünen kritisiert. „An dieser Stelle muss der Gesetzentwurf zwingend nachgebessert werden“, forderte die in der Linksfraktion zuständige Abgeordnete Doris Achelwilm am Montag. Ihre Kollegin von den Grünen, Ulle Schauws, sagte, Jugendliche könnten zum Beispiel von ihren Eltern unter Druck gesetzt werden. Deshalb würde eine Ausnahmeregelung für 16- bis 18-Jährige an der Realität vorbei gehen. Der Fachpolitiker der FDP-Fraktion, Jens Brandenburg, forderte Tempo bei der Umsetzung: „Die menschenverachtenden Konversionstherapien müssen noch Anfang 2020 verboten werden.“ Konversionsverfahren seien ein schwerer Eingriff in die persönliche Selbstbestimmung. „Was keine Krankheit ist, kann man nicht heilen.“
Gutachten: Verbot machbar
Wissenschaftliche Gutachten im Auftrag des Gesundheitsministeriums und eine Expertenkommission waren zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Verbot von Konversionstherapien aus medizinischer Sicht geboten und rechtlich möglich sei. Auch die Bundesländer hatten sich im Bundesrat dafür ausgesprochen.
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