Auch Baden-Württemberg protestiert gegen Spahns Rx-Boni-Verbot

Der Widerstand gegen die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplante Apothekenreform wächst. Nach dem Justizministerium und der EU-Kommission schalten sich nun auch wichtige Bundesländer ein und kündigen Protest an. Nach Bayern plant nun auch Baden-Württembergs Sozialministerium, gegen das für das Sozialrecht geplante Rx-Boni-Verbot Einspruch einzulegen, wie es gegenüber DAZ.online erklärte. Allerdings: Das Ministerium von Grünen-Politiker Manne Lucha will ein höheres Apothekenhonorar erwirken.

Am gestrigen Mittwoch fand im Gesundheitsausschuss des Bundesrates die erste Besprechung der zweigliedrigen Apothekenreform statt, die die Bundesregierung Mitte Juli im Kabinett beschlossen hatte. Die Gesundheitsexperten der Länder mussten ausloten, wie sie sich einerseits zur Sammelverordnung verhalten, in der die Vergütung der Apotheker für Notdienste und BtM-Abgaben erhöht und die Apothekenbetriebsordnung geändert werden soll. Und andererseits mussten sie erstmals besprechen, wie sie mit Spahns umstrittenen Vorschlag umgehen, das Rx-Boni-Verbot aus dem Arzneimittelgesetz ins Sozialgesetzbuch V zu verschieben. Zur Erinnerung: Das Justizministerium hatte schon europarechtliche Bedenken angemeldet und an das EU-Vertragsverletzungsverfahren erinnert, das die EU wegen des Rx-Boni-Verbots gegen die Bundesrepublik zuletzt intensiviert hatte.

Auf welche Änderungsanträge sich die Ländervertreter am gestrigen Mittwoch geeinigt haben, ist unklar. Nach Informationen von DAZ.online liegen aber zahlreiche und umfangreiche Änderungswünsche aus mehreren Ländern vor. Dem Vernehmen nach drehen sich die meisten dieser Widersprüche um die juristische Durchsetzbarkeit des Boni-Verbots. Schon vor einigen Tagen hatte DAZ.online über den bayerischen Protest berichtet: Gesundheitsministerin Melanie Huml hält den Spahn-Plan für „nicht geeignet“, um die Gleichpreisigkeit wieder herzustellen.

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Jetzt wird klar, dass ein weiteres wichtiges Bundesland mit sechs Stimmen im Bundesrat Widerspruch einlegen will: Baden-Württemberg. Mit Blick auf ein mögliches Boni-Verbot im SGB V sagte ein Sprecher des Sozialministeriums: „Es ist zu befürchten, dass eine solche Regelung im Rahmen eines neuerlichen Verfahrens vor dem EuGH als Maßnahme gleicher Wirkung im Sinne eines Verstoßes gegen die europarechtlichen Vorgaben zur Warenverkehrsfreiheit gewertet würde. Sie brächte zudem eine Ungleichbehandlung zwischen Versandapotheken im Inland und solchen mit Sitz in anderen Mitgliedsstaaten mit sich und könnte auch aus diesem Grund angegriffen werden.“

Aber das Haus von Manne Lucha (Grüne) lehnt die Regelung auch ab, weil dadurch eine Ungleichbehandlung zwischen GKV- und PKV-Versicherten entstehen könnte. „Dies kann nicht im Sinne eines gleichgelagerten Zugangs aller Patientinnen und Patienten zu notwendigen Arzneimitteln sein“, so der Sprecher.

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