Krankenkassenbeiträge, Pflegegeld, E-Rezept: Das ändert sich 2024 im Gesundheitsbereich

Im Jahr 2024 warten einige Änderungen auf Sie, auch im Gesundheitswesen. Wir stellen die fünf wichtigsten vor – und geben einen Ausblick, was noch kommen soll.

1. E-Rezept wird Pflicht

Vertragsärzte sind ab 1. Januar 2024 verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Zur Einlösung haben Versicherte drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte. Bislang gilt das für gesetzlich Versicherte, doch auch erste private Krankenversicherer wollen ihren Versicherten 2024 ermöglichen, das E-Rezept zu nutzen.

2. Krankenkassenbeiträge steigen

Auf gesetzlich Krankenversicherte verschiedener Kassen kommen im neuen Jahr teils drastisch höhere Preise zu. So hat am Mittwoch die Barmer Krankenkasse bekanntgegeben, den Zusatzbeitrag um 0,69 Prozentpunkte auf 2,19 Prozent anzuheben. Bei der AOK Plus steigt er von 1,5 auf 1,8 Prozent, bei der Knappschaft sogar von 1,6 auf 2,2 Prozent. Der durchschnittliche Beitrag der Versicherten liegt damit bei 16,3 Prozent des Bruttolohns. Auch die Beiträge für Privatversicherte werden steigen, laut Stiftung Gesundheitswissen 2024 um durchschnittlich sieben Prozent.

Zum Verständnis: Die genaue Höhe des Zusatzbeitrags legen die Kassen jeweils selbst fest, sie können vom Durchschnitt abweichen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

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Deutlich teurer wird es auch für Besserverdienende. Hier steigt 2024 die Beitragsbemessungsgrenze auf jährlich 62.100 Euro beziehungsweise 5.175 Euro im Monat (2023: 59.850 Euro oder 4.987,50 Euro/Monat). Die Beitragsbemessungsgrenze markiert das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Der Verdienst, der über diese Einkommensgrenze hinausgeht, ist beitragsfrei.

3. Gesundheits-ID für Versicherte

Ab dem 1. Januar 2024 müssen gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten auf Wunsch eine digitale Identität in Form einer GesundheitsID zur Verfügung stellen. Damit können sich Versicherte künftig über ihr Smartphone in Apps wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte einloggen.

Die Nutzung ist freiwillig. Auch private Krankenversicherer wollen ihren Versicherten nach und nach Digitale Identitäten bzw. GesundheitsIDs zu Verfügung stellen.

4. Erhöhung der Kinderkrankentage

Pro Kind und Elternteil stehen Familien in den Jahren 2024 und 2025 nun 15 bezahlte Kinderkrankentage zu. Vor der Corona-Pandemie waren es regulär zehn Tage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch entsprechend von 20 auf 30 Tage.

5. Pflegegeld steigt, Pflegekasse erhöht Zuschläge

Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird um fünf Prozent erhöht – je nach Pflegestufe sind das monatlich 16 bis 45 Euro monatlich mehr. Auch in der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht. Wer Angehörige pflegt, hat ab 2024 jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.

Auch für Pflegebedürftige in Heimen gibt es Entlastungen: Die Pflegekasse erhöht die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim liegt die Erhöhung zwischen fünf und zehn Prozent.

Und im weiteren Jahresverlauf:

Cannabis soll legal werden

Zum 1. April soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt werden. Im privaten Bereich sollen bis zu 50 Gramm aus Eigenanbau erlaubt sein. Privat dürfen drei Pflanzen angebaut werden. Zum 1. Juli sollen dann Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Der nötige Bundestagsbeschluss zu diesen Plänen der Ampel steht aber noch aus.

Mehr Geld für Pflegekräfte

Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab dem 1. Mai mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro, für Qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro.

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