Das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG), das am kommenden Freitag den Bundesrat passieren soll, steht nicht nur unter Beschuss der Datenschützer. Auch das Hamburger Start-up meinRezept.online will gegen das Gesetz vorgehen – und zwar wegen des darin geplanten Makelverbots für (E-)Rezepte. Geplant ist, gleich nach dem Inkrafttreten eine Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Das Hamburger Start-up meinRezept.online bietet seinen Kunden an, Rezepte online zu bestellen und mit den verordneten Medikamenten kostenlos beliefert zu werden. Wie Hanno Behrens, einer der Gründer von meinRezept.online erklärt, funktioniert dies folgendermaßen: Die Patienten, die zuvor die App „meinRezept.online“ heruntergeladen haben, bestellen auf der Homepage des Arztes oder auf der Website von meinRezept.online das gewünschte Medikament. Der Arzt, der offenbar den Patienten nicht persönlich kennen muss, bekommt dann das Rezept auf sein Smartphone oder Tablet, signiert es elektronisch, anschließend wird es auf die Patienten-App weitergeleitet. In der Patienten-App wählt der Kunde aus, von welcher Vor-Ort-Apotheke er beliefert werden möchte. Danach wird das Rezept an diese Apotheke online übermittelt und dort ausgedruckt; das Medikament wird per Botendienst ausgeliefert und das Rezept ganz normal abgerechnet.
Im vergangenen Juni hatte Behrens gegenüber DAZ.online geäußert, dass für teilnehmende Apotheken eine einmalige Onboarding-Gebühr in Höhe von 980 Euro fällig werde, in der der Zugang zum Online-Portal, ein Rezeptdrucker sowie ein Router zur Entschlüsselung der empfangenen Rezeptdaten enthalten sei. Dabei werde Apotheken in Städten eine kostenlose Teilnahme angeboten. Pro vermittelter Packung werde zudem eine Pauschale in Höhe von 2,45 Euro abgerechnet.
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Nun plant meinRezept.online, die Finanzierung umzustellen, indem die Apotheken für die Sichtbarkeit in der Patienten-App bezahlen sollen. Per „View“, also wenn die Apotheke dem Kunden zur Auswahl angeboten wird, werden dann circa 80 Cent fällig, per „Click“, wenn zum Beispiel Lieferzeiten abgefragt werden, sind es circa. 2 Euro. Auf Rückfrage von DAZ.online, dass dann ja auch bezahlt werden müsse, wenn gar keine Lieferung erfolge, erklärt Behrens, dass man die Bezahlung auch von der Conversion Rate, also dem Prozentsatz der erfolgreichen Views und Clicks, abhängig machen werde.
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