Pläne zu Kassenabschlag und Mehrwertsteuer: Kein Dementi aus dem BMG

Die INTERPHARM online geht in Runde zwei – mit dem ApothekenRechtTag. Naturgemäß geht es vor allem um aktuelle juristische Fragestellungen. Den Auftakt machte aber Thiemo Steinrücken, Apotheker und Referatsleiter im Bundesgesundheitsministerium für den Bereich Apothekenwesen, mit einem Überblick über die Pläne der Ampel für die Apotheken. Dass sich an dem durchgesickerten Entwurf des Gesetzes zur Stabilisierung der Kassenfinanzen, der eine Erhöhung des Kassenabschlags bei gleichzeitiger Absenkung der Mehrwertsteuer vorsieht, noch etwas zugunsten der Apothekerschaft ändern könnte, wollte er nicht zusagen.

Der Anfang diese Woche bekannt gewordene, wenn auch nicht abgestimmte Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur Finanzierung der Kassenfinanzen war für die Apothekerschaft ein Schlag ins Gesicht – so formulierte es auch  ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening im Live-Talk am vergangenen Mittwoch. Und so war es wenig verwunderlich, dass der Vortrag von Thiemo Steinrücken, Apotheker und Referatsleiter für den Bereich Apothekenwesen im BMG, der am heutigen Freitag den ApothekenRechtTag eröffnete, zu den Apothekenplänen der Ampel mit besonderer Spannung erwartet wurde.

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Steinrücken lobte zunächst umfassend die Leistungen der Apotheken in der Pandemie. Es sei in Berlin angekommen, dass sie einen großen Beitrag geleistet haben. Steinrücken nannte neben Maskenverteilung und Impfstofflogistik auch die Herstellung der Desinfektionsmittel in der ersten Pandemiephase. „Es ist wertvoll, Apotheken zu haben, die solche Dinge herstellen können.“ Die Übernahme der vielen zusätzlichen Aufgaben, „ohne zu diskutieren“, habe der Apothekerschaft viel Respekt und Glaubwürdigkeit eingebracht. Das könne den Apothekern bei den anstehenden Veränderungen nutzen, sie hätten da eine gute Position. „Weil es funktioniert, wenn man den Apothekern Aufgaben kurzfristig überträgt, das ist nicht selbstverständlich“, so Steinrücken.

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In seinem Vortag zu den Plänen der Koalition erwähnte Steinrücken das Gesetz zu Stabilisierung der GKV-Finanzen zwar, ging aber inhaltlich nur auf die Sparmaßnahmen ein, die die Pharmaindustrie betreffen – die Ausgaben für patentgeschützte Arzneimittel seien in den letzten Jahren zu wenig reguliert worden, so Steinrücken. Mögliches Einsparpotenzial bei den Apotheken erwähnte er nicht. Zum fraglichen Referentenentwurf äußerte er sich nur insofern, als dieser nicht abgestimmt gewesen und somit nicht in einem Stadium gewesen sei, um in der Öffentlichkeit darüber zu diskutieren. Es werde beizeiten eine offizielle Version geben, zu der dann auch von den Verbänden Stellung genommen werden könne.

BMG liest DAZ

Auf die Frage, dass sich das ausführliche Lob in einem Spannungsfeld mit dem kursierenden Entwurf befinde und ob die Apotheken noch mit Verbesserungen rechnen könnten, blieb er dann vage. Man habe auch im BMG die Berechnungen des DAZ-Wirtschaftsexperten Dr. Thomas Müller-Bohn aufmerksam gelesen. Der Apotheker und Diplom-Kaufmann kommt bei seinen Ausführungen auf weit höhere Einbußen für die Apotheken als das BMG in seinem Entwurf, was vor allem dem kombinierten Effekt aus Erhöhung des Kassenabschlags und Absenkung der Mehrwertsteuer geschuldet ist, den das Ministerium bei seinen Berechnungen offenbar nicht berücksichtigt hatte. „Ich kann nicht versprechen, dass sich zugunsten der Apotheken etwas tut“, so Steinrücken, „wir müssen sehen, was sich ergibt“, so Steinrücken – ein Dementi klingt anders.

Ebenfalls vage blieb Steinrücke bei der Frage, inwiefern das Ministerium sich zu Plattformen äußern wird, bei denen Telemedizinanbieter mit Versandapotheken kooperieren und Patient:innen per Fragebogen verschreibungspflichtige Arzneimittel „bestellen“ können. Man beobachte diese Geschäftsmodelle, aber Rechtsetzung orientiere sich daran, was durchsetzbar ist. Bei den im Ausland ansässigen Betreibern sei das schwierig. „Deswegen ist eine kurzfristige Besserung nicht in Aussicht“, so Steinrückens wenig befriedigende Antwort.

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