Plädoyers der Verteidigung bleiben vorerst unvollendet

Am heutigen Mittwoch sollten die Verteidiger der beidenAngeklagten im „Datenklau“-Prozess ihre Plädoyers halten. Der Anwalt desSystemadministrators kamauch zum Zuge: Er forderte einen Freispruch für seinen Mandanten und zerlegtedas Plädoyer des Staatsanwaltes. Der Systemadministrator soll für Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz laut Anklage brisante Mails aus dem Bundesgesundheitsministerium abgezweigt haben. Ehe aber konkret der Vorwurf des Ausspähensvon Daten zur Sprache kam, unterbrach das Gericht die Hauptverhandlung. 

40 Tage lang wurde im Strafprozess gegen den früherenABDA-Sprecher und heutigen Apotheke Adhoc-Herausgeber Thomas Bellartz und den IT-SpezialistenChristoph H. bereits vor dem Berliner Landgericht verhandelt. Die beiden sindangeklagt, Daten aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ausgespäht zu haben:H. hatte in seiner Position als externer Systemadministrator Zugriff auf die E-Mail-Postfächerder Staatssekretäre und Abteilungsleiter im BMG und soll hier politischinteressante Informationen heruntergeladen und an Bellartz verkauft haben.

Amheutigen Mittwoch sollte man dem Prozessende endlich nahe kommen: Nachdem derStaatsanwalt im letzten Termin sein Plädoyer gehalten hatte, sollten diesmaldie Verteidiger ihre Schlussvorträge halten. H.‘ s Anwalt Nikolai Venn plädierteauch eine Stunde lang – doch dann unterbrach das Gericht überraschend dieHauptverhandlung. H. musste nach einem Telefonanruf aus nicht weitererläuterten, persönlichen Gründen plötzlich die Verhandlung verlassen.

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Auch wenn Bellartz‘ Verteidiger Carsten Wegner noch garnicht zu Wort kam und auch H.’s Pflichtverteidigerin Diana Nadeborn gerade erstansetzen wollte, sich konkret zum Vorwurf des Ausspähens von Daten zu äußern: VennsPlädoyer hatte es bereits in sich.
Staatsanwalt Roland Hennicke hatte imletzten Termin relativ nüchtern und knapp die Anklageschrift mehr oder weniger wiederholtund erklärt, die darin erhobenen Vorwürfe hätten sich durch die Beweiserhebung bestätigt.Er hatte einige die Strafzumessung mildernde und andere schärfende Gründeaufgeführt und letztlich eine Geldstrafe für Bellartz sowie eine Haftstrafe fürH. gefordert.

Dieses Plädoyer des Staatsanwalts bot H.’s Verteidiger einigesan Angriffsfläche. Venn holte rhetorisch wie rechtlich weit aus. „Da istmit der großen Kelle ausgeteilt worden, aber serviert wurde nur ein sehr dünnesSüppchen“, so der Anwalt. Er beantragte in allen Anklagepunkten den Freispruch seines Mandanten. Venn führtezahlreiche Punkte auf, die Hennicke bei seinen Überlegungen zur Strafzumessungnicht oder unzutreffend berücksichtigt habe. Zum Beispiel hatte der Staatsanwalt erklärt,dass es sich bei den zwei verbliebenen Fällen des „Datenklaus“ nur um „dieSpitze eines Eisbergs“ handele. Immerhin waren ursprünglich 40 Fälle angeklagt.Dazu sagte Venn, dass die übrigen Anklagepunkte eingestellt wurden, weil hiernichts weiter ermittelt werden konnte. „38 Nicht-Fälle sollen sich nunnachteilig auswirken? “, so der Anwalt unverständig.

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