Mit drei Gesetzesvorlagen hatten Gegner der Apothekenreform in Estland versucht, diese in letzter Minute noch zu kippen, ohne Erfolg. Alle Entwürfe wurden im estnischen Parlament mehrheitlich abgelehnt. Es bleibt also bei der Apothekenreform, die ein inhabergeführtes Apothekensystem in Estland zementieren soll. Die großhandelseigenen Ketten, die in den letzten Monaten mit harten Bandagen dagegen gekämpft hatten, müssen nun wohl oder übel das Feld in den Offizinen des Landes räumen. Ab dem 1. April dieses Jahres muss jede Apotheke des Landes wieder mehrheitlich einem Apotheker gehören.
Man kann ohne Übertreibung von einem „Showdown“ am Dienstag und Mittwoch dieser Woche im estnischen Parlament sprechen. Ein für alle Mal kam hier das monatelange erbitterte Gezerre um die Reform des Apothekensystems im Lande zu einem Ende, das von den Apothekern des Landes mit großer Erleichterung und Genugtuung aufgenommen werden dürfte. Konkret ging es bei den Parlamentssitzungen um drei Gesetzesvorlagen, mit denen das fünf Jahre alte Reformgesetz auf den letzten Drücker noch gekippt oder modifiziert werden sollte.
Erste Vorlage
Der Entwurf der Regierungskoalition aus der Estnischen Konservativen Volkspartei (EKRE) und der Zentrumspartei von Ende Januar sollte die mit der Reform eingeführte Beschränkung des Eigentums an Apotheken aufheben und Apothekern und Gesundheitsdienstleistern das Recht einräumen, Arzneimittel direkt vom Hersteller zu kaufen. Am Dienstag lehnte das Riigikogu diesen Änderungsantrag zur materiellen Aufhebung des Apothekenreformgesetzes ab. 46 Mitglieder des Riigikogu stimmten für die Ablehnung, 42 dagegen.
Zweite Vorlage
Ebenfalls Ende Januar hatten die Sozialdemokraten der Opposition einen weiteren Gesetzentwurf eingebracht, der am Mittwoch im Riigikoku beraten wurde. Sie unterstützen das Inkrafttreten der Apothekenreform, wollten allerdings den geforderten 51-prozentigen Eigentumsanteil eines Apothekenleiters lockern. Ihr Gesetzentwurf sah vor, dass eine öffentliche Apotheke auch im Besitz mehrerer Apotheker sein könnte, wenn der Eigentumsanteil insgesamt mehr als 80 Prozent beträgt und mindestens einer von ihnen die Apotheke betreibt. Außerdem sollte die Übergangsfrist für die Anpassung von Apotheken in Regionen mit einer Gefahr der Unterversorgung bis zum 1. Januar 2021 verlängert werden. Auch diese Vorlage lehnte das Parlament mit 54 gegen 11 Stimmen ab.
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Dritte Vorlage
Bereits am 19. Dezember 2019 hatten die ehemaligen sozialdemokratischen Minister Jewgeni Ossinowski, Helmen Kütt und Riina Sikkut eine Gesetzesvorlage eingebracht, die es Krankenhäusern ermöglichen sollte, Medikamente im Einzelhandel zu verkaufen.
Derzeit dürfen sie nur Krankenhausabteilungen versorgen. Die Gesetzesänderung sollte die Kosten für Arzneimittel senken, da Krankenhausapotheken diese im Schnitt um 10 Prozent billiger erhalten als öffentliche Apotheken. Außerdem sollten Krankenhausapotheken Medikamente entweder direkt vom Hersteller oder vom Großhandel im Ausland beziehen dürfen. Auch für diesen Vorschlag gab es am Mittwoch im estnischen Parlament keine Mehrheit. Der Gesetzentwurf wurde lediglich von 11 Abgeordneten unterstützt, 63 waren dagegen. Damit hat das estnische Parlament allen Vorschlägen eine klare Absage erteilt.
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