Die TI-Anbindung auf der Zielgeraden

Die Telematikinfrastruktur (TI) soll alle Beteiligten im Gesundheitswesen miteinander vernetzen. Apotheken sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich bis 30. September an die TI anzubinden.

Datenaustausch schnell und sicher

Ob Datentransfers, Cloud-Lösungen, E-Mails oder Highspeed-Internet: die Vorteile eines schnellen und unkomplizierten Datenaustauschs liegen auf der Hand. Das gilt auch und gerade im Gesundheitswesen. Da es sich bei gesundheitsbezogenen Informationen jedoch um extrem sensible Daten handelt, müssen diese in besonderer Weise geschützt werden. Gewährleistet wird dies mithilfe der sog. Telematikinfrastruktur, die es den Akteuren des Gesundheitswesens ermöglicht, Patienteninformationen auf höchstem Sicherheitsstandard auszutauschen.

Was bringt die TI-Anbindung?

Hauptanwendungsbereich der TI ist die elektronische Patientenakte, die verpflichtend bis zum 1. Januar 2021 eingeführt sein muss. Sie soll die Qualität der medizinischen Versorgung sichern bzw. steigern, indem sie den Leistungserbringern – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben – den Zugriff auf alle versorgungsrelevanten Informationen ermöglicht. Als erste Funktion ist der elektronische Medikationsplan (eMP) als Teil der elektronischen Patientenakte vorgesehen. Elektronische Rezepte (eRezepte) sollen nach dem aktuellen Sachstand ab Januar 2022 verpflichtend eingeführt werden.

Was braucht die Apotheke für eine TI-Anbindung?

Für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur werden die folgenden Komponenten benötigt: 

  • ein Institutionsausweis (SMC-B) zur Identifizierung der Apotheke
  • ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
  • einen Konnektor (entspricht einem DSL-Router mit deutlich höherem Sicherheitsniveau) der über einen VPN-Zugangsdienst den Anschluss gewährleistet
  • ein Kartenlesegerät (dort werden der eHBA und die elektronische Gesundheitskarte des Patienten eingelesen)

Den Konnektor mit dem VPN-Zugangsdienst sowie Kartenlesegerät erhalten Apotheken über ihren Warenwirtschaftsanbieter. Der eHBA und die SMC-B werden über die jeweilige Landesapothekerkammer beantragt und von einem dafür zugelassenen Kartenhersteller ausgestellt – beispielsweise von D-TRUST GmbH, einem Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe.  

Viele weitere Informationen zur Anbindung Ihrer Apotheke an die TI und zur Bestellung der Karten finden Sie » hier.

Die weiteren Themen der Serie sind: 

  • Die TI-Anbindung auf der Zielgeraden
  • Der Institutionsausweis (SMC-B) öffnet das Tor zur Telematik
  • Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und was er kann
  • Krankenkassen tragen Kosten für TI-Anbindung

 

Bundesdruckerei GmbH 
Kommandantenstraße 18 
10969 Berlin 

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