Die Hospitalisierungs-Inzidenz kommt. So ist der Stand in den Bundesländern

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Knapp drei Wochen vor der Wahl hat der Bundestag am vergangenen Dienstag noch einmal neue Corona-Maßnahmen beschlossen. Damit wird die Zahl der Corona-Patienten in den Krankenhäusern zur maßgeblichen Größe für Schutzmaßnahmen – bisher war es der sogenannte Inzidenzwert.

Die Corona-Maßnahmen richten sich damit künftig in erster Linie danach, wie viele Menschen wegen einer Corona-Infektion je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen ins Krankenhaus müssen. Zu den weiteren Indikatoren, die zur Bewertung der Corona-Lage herangezogen werden, gehört "die unter infektionsepidemiologischen Aspekten differenzierte Anzahl der Neuinfektionen", wie es im Gesetz heißt. Auch hier soll es um die Zahl der Ansteckungen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gehen. Weitere Aspekte sollen die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und die Zahl der Geimpften sein.

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So wird die Hospitalisierungs-Inzidenz in den Bundesländern gehandhabt

Ab welchem Schwellenwert bestimmte Corona-Maßnahmen greifen sollen, ist im Gesetz aber nicht festgelegt. Dies entscheiden die Länder künftig individuell. Eine Übersicht zeigt, wie die aktuelle Regelung in Ihrem Bundesland ist (Stand 10. September).

Baden-Württemberg

Grenzwerte bei der Hospitalisierung wurden bereits festgelegt, "ergänzt um die Auslastung der Intensivbetten. Sie werden ab Montag gelten, wenn die neue Corona-Verordnung in Kraft tritt", hieß es aus dem Staatsministerium.

"Die erste Stufe (Warnstufe) wird gelten, sobald 250 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind oder 8 von 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen mit Symptomen in eine Klinik eingeliefert worden sind. Die zweite Stufe (Alarmstufe) löst aus, wenn 390 Covid-Patientinnen oder Patienten auf Intensivstationen behandelt werden oder die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz bei 12 liegt."

In der Warnstufe soll es in der Regel eine PCR-Testpflicht für nicht-immunisierte Personen geben, also Nicht-Geimpfte beziehungsweise Nicht-Genesene. In der Alarmstufe soll in der Regel 2G im Land gelten. Ausnahmen gibt es in Bereichen des täglichen Gebrauchs. Weitere Ausnahmen von der PCR-Testpflicht und von 2G gibt es für Personen bis Vollendung des 18. Lebensjahres und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission besteht.

Bayern

In Bayern gelten schon seit dem 2. September Grenzwerte bei der Hospitalisierung.

Sobald in den jeweils sieben vorangegangenen Tagen in ganz Bayern mehr als 1.200 an Covid-19 erkrankte Personen in Krankenhäuser eingewiesen und dort stationär aufgenommen wurden (gelbe Stufe), werden weitere Schutzmaßnahmen ergriffen, um eine weitergehende Belastung des Gesundheitssystems zu verhindern.

Diese sind:

"Sind nach den Zahlen des DIVI-Intensivregisters landesweit mehr als 600 Krankenhausbetten mit invasiver Beatmungsmöglichkeit der Intensivstationen mit an Covid-19 erkrankten Personen belegt", werden unverzüglich weitere Schutzmaßnahmen ergriffen, so eine Ministeriumssprecherin.

Das bisher dominierende Kriterium Sieben-Tage-Infektionsinzidenz wird abgelöst. Lediglich für die Anwendung von 3G (ab Inzidenz 35) bleibt diese relevant. Die Sieben-Tage-Inzidenz wird auch weiterhin für die Lagebeurteilung eine Rolle spielen.

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Berlin

In Berlin soll eine bereits 2020 eingeführte Corona-Warnampel leicht verändert werden, wie Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) nach einem Senatsbeschluss mitteilte. Als neuer Indikator wird eingeführt, wie viele Menschen pro 100.000 Einwohner nach einer Corona-Infektion innerhalb von einer Woche ins Krankenhaus eingewiesen wurden. Ist ein Wert von 4 erreicht, zeigt das Ampelsignal Gelb, bei 8 dann Rot. Dazu gibt es als weitere Indikatoren die Bettenauslastung mit Corona-Patienten auf Intensivstationen und die Sieben-Tage-Inzidenz.

Brandenburg

Der Regierungssprecher des Landes teilte dem stern am Donnerstag mit, dass sich das Kabinett am Dienstag damit befassen und Festlegungen in einer neuen Verordnung treffen werde.

Bremen

Ein Sprecher der Senatorin für Gesundheit teilte am Donnerstag mit: "Der Senat der Freien Hansestadt Bremen wird sich vermutlich am kommenden Dienstag mit neuen Indikatoren, Grenzwerten und Reaktionen befassen." Aber: "Die Inzidenz, wie wir sie bislang kennen, wir auch bei unseren Messinidikatoren weiterhin eine Rolle spielen."

Hamburg

Die Hamburger Sozialbehörde teilte am Donnerstag mit, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei, da am Freitag der Bundesrat in einer Sondersitzung abschließend darüber abstimmen werde. "Die Inzidenz als Abbild von Neuinfektionen wird in Hamburg auch weiterhin von Bedeutung sein, aber durch weitere Aspekte ergänzt werden. Auch bislang blicken wir zur Bewertung der pandemischen Lage bereits kontinuierlich auf die Situation in den Krankenhäusern und Intensivstationen. Konkrete Grenzwerte gibt es in Hamburg bislang aber noch nicht, da die Zustimmung des Bundesrates insofern abzuwarten ist."

Hessen

Aus Hessen hieß es am Donnerstag, dass das hessische Corona-Kabinett dazu in der kommenden Woche beraten werde.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gilt schon eine Corona-Ampel, die die Sieben-Tage-Inzidenz, die Lage auf den Intensivstationen und die Auslastung der Krankenhäuser abbildet. Für jedes Kriterium gibt es vier Ampelstufen: grün, gelb, orange und rot. Aus der Gesamtbetrachtung aller Kriterien ergibt sich dann eine Ampelstufe für die sechs Kreise und zwei kreisfreien Städte. Davon hängen die Schutzmaßnahmen in der jeweiligen Region ab. Weitere Informationen zur Ampel finden Sie hier.

Aus Schwerin hieß es am Donnerstag: "Wir prüfen derzeit, ob aufgrund der Änderung des Infektionsschutzgesetzes noch einmal Detailänderungen an unserer Ampel erforderlich sind. Im Grundsatz soll es aber beim Ampelsystem bleiben."

Niedersachsen

Da Niedersachsen ein anderes Leitbild in der Corona-Pandemie habe, sei eine Änderung der Corona-Verordnungen noch nicht dringend, teilte eine Regierungssprecherin am Donnerstag mit. Alles Weitere müsse noch diskutiert werden, es werde aber Anpassungen an das Infektionsschutzgesetz geben.

Das Land hat bereits diese drei Leitindikatoren: Neuinfektionen (Sieben-Tage-Inzidenz), Hospitalisierung (Sieben-Tages-Hospitalisierungs-Inzidenz) und Intensivbetten (prozentualer Anteil der mit Covid-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität).

Zudem gibt es drei Warnstufen, wie diese Grafik des Landes Niedersachsen zeigt:

Ein Wechsel von Stufe zu Stufe erfolgt, wenn mindestens zwei der drei Leitindikatoren die Warnstufe für einen Zeitraum von fünf Werktagen erreichen. Die Ausweitung der 3G-Regel erfolgt ab Warnstufe 1 oder bei einer Inzidenz über 50 im Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

Nordrhein-Westfahlen

In Nordrhein-Westfahlen orientiert man sich auch an drei Leitindikatoren: Sieben-Tage-Inzidenz, Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Fälle der Coronapatienten im Krankenhaus pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen) und Auslastung der Intensivbetten.

Der bisher als Grenzwert bestimmter Maßnahmen festgeschriebene Wert von 35 bei der Sieben-Tage-Inzidenz wurde gestrichen. Die 3G-Regelung bleibt unverändert bestehen. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung wird deren Geltung zugleich bis zum 8. Oktober 2021 verlängert.

Aufgrund der aktuellen Stabilisierung der Werte aller relevanten Indikatoren in Nordrhein-Westfalen verzichtet das Gesundheitsministerium derzeit bewusst auf die Festlegung von pauschalen Grenzwerten für die einzelnen neuen Indikatoren, heißt es in einer Pressemitteilung.

Stattdessen solle zunächst das Zusammenwirken der verschiedenen Indikatoren etwa unter Berücksichtigung des Impfstatus, der Altersverteilung für Hospitalisierungswahrscheinlichkeiten oder die Entwicklung des Verhältnisses zwischen Krankenhauseinweisung und später erforderlicher Intensivbehandlung weiter genau beobachtet werden. Minister Karl-Josef Laumann erklärt dazu: "Schon bisher basierten die Entscheidungen über die Schutzmaßnahmen, die wir in der Coronaschutzverordnung festgelegt haben, auf einer umfassenden Betrachtung verschiedener Indikatoren." Die Betrachtung vielfältiger Faktoren sei der richtige Weg. 

Rheinland-Pfalz

Der Leitindikator Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz soll einer von drei zukünftig gültigen Warnwerten werden. Er ergibt sich aus der Zahl der neu aufgenommenen stationären Hospitalisierungsfälle mit Covid-19-Erkrankung je 100.000 Einwohner:innen der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet.

In Rheinland-Pfalz werden zur Beurteilung der Corona-Situation drei Leitindikatoren herangezogen: Sieben-Tage-Inzidenz, Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Wert sowie Anteil Intensivbetten.

Das Land hat drei Warnstufen festgelegt. Der Inzidenzwert teilt sich so auf:  

  • Warnstufe 1: kleiner als 5
  • Warnstufe 2: 5 bis 10
  • Warnstufe 3: größer als 10

Diese neuen Leitindikatoren mit ihren Grenzwerten sollen am Sonntag, den 12. September, in Kraft treten. Erreichen mindestens zwei der drei genannten Leitindikatoren an drei aufeinanderfolgenden Werktagen die festgelegten Werte, gilt ab dem übernächsten Tag die dann erreichte neue Warnstufe. Je nach Bereich, sollen dann unterschiedliche Maßnahmen und Einschränkungen folgen. "Grundsätzlich wird beim Erreichen einer neuen Warnstufe die Anzahl der in den einzelnen Bereichen zugelassenen nicht-immunisierten Personen reduziert", hieß es aus dem Gesundheitsministerium.

Saarland

Die Landesregierung erstellt derzeit ein Indikatorenmodell. Dabei werde auch der Beschluss des Bundestages bezüglich des Indikators der Hospitalisierung berücksichtigt, hieß es aus dem Gesundheitsministerium. "Gleichzeitig wird derzeit erarbeitet, welche konkreten Schwellenwerte der Indikatoren signifikant für einen Wechsel der Lageeinschätzung sind und welche Maßnahmen daraus abgeleitet werden können."

Die Sieben-Tage-Inzidenz bzw. die Zahl der Neuinfektionen soll aber weiterhin ein erster Gradmesser zur Beurteilung der Corona-Lage bleiben. "Jedoch sollten Inzidenzzahlen nicht als alleiniger Indikator für Maßnahmen dienen, sondern im Zusammenhang mit anderen Informationen und Faktoren bewertet werden", so das Ministerium. Daher solle eine Gesamtbetrachtung mehrerer Indikatoren stets Grundlage für das Ableiten von Maßnahmen und Erkenntnissen sein. Im Saarland werden bereits seit Inkrafttreten des sogenannten Saarland-Modells im Frühjahr keine Maßnahmen mehr veranlasst, die allein auf den Inzidenzwerten beruhen. Vielmehr wurden und werden mehrere Indikatoren gemeinsam betrachtet, zu denen auch die Krankenhausbelegung gehört.

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Sachsen

Das Sozialministerium teilte mit: "Die sächsische Staatsregierung ist bereits mit den Corona-Schutz-Verordnungen vom 08. März 2021 (Einführung d. Bettenbelegung auf Normalstation) und 14. Juni 2021 (Einführung d. Bettenbelegung auf Intensivstation) von einem reinen Inzidenzmodel abgerückt."

Eventuelle Anpassungsbedarfe der sächsischen Corona-Schutzverordnung würden fortlaufend geprüft. Nach dem Beschluss der Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch Bundestag und Bundesrat sollen die notwendigen Anpassungen entsprechend in die nächste sächsische Corona-Schutz-Verordnung einfließen, "deren Eckpunkte in der kommenden Woche vorgestellt werden und die dann ab dem 23. September gelten wird".

Sachsen-Anhalt

Am Donnerstag teilte das Sozialministerium des Landes mit: "Die Hospitalisierungsrate wird neben weiteren Indikatoren zur Beurteilung der pandemischen Lage Bestandteil der aktualisierten Eindämmungsverordnung von Sachsen-Anhalt sein, die voraussichtlich am 17. September 2021 in Kraft treten wird. Sowohl ein genauer Grenzwert als auch die sich daraus abzuleitenden Maßnahmen stehen noch nicht fest und werden aktuell erarbeitet."

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein soll es keine fixen Schwellen- oder Grenzwerte mehr geben. "Vielmehr zeigen die Erfahrungen aus der Pandemie, dass es nicht sinnvoll ist, sich starre Grenzwerte einzuziehen, da die Lage insgesamt von verschiedenen dynamischen Parametern bestimmt ist, deren Gewichtung sich auch fortlaufend ändern kann", teilte das Gesundheitsministerium mit.

Die Belegung der Intensivbetten mit Covid-19-Patienten, die Hospitalisierungsrate und die Hospitalisierungs-7-Tage-Inzidenz sollen eine wesentliche Rolle bei der Beurteilung und Festlegung von Maßnahmen spielen. Auch die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Neuinfektionen soll weiter eine Rolle spielen, aber auch die Impfquote im Land.

Die Landesregierung hat sich zudem auf das weitere Vorgehen im Pandemie-Management verständigt und Eckpunkte für eine neue Verordnung festgelegt. "Die Verordnung wird nun im Detail erarbeitet, in der kommenden Woche vom Kabinett beschlossen und am 20. September in Kraft treten." Einschränkungen sollen dann grundsätzlich in den Bereichen aufgehoben werden, in denen die 3G-Regelung gilt.

"Kern der geplanten Verordnung ab 20. September ist, dass Vorgaben zur Einhaltung des Abstandsgebots, die Erhebung der Kontaktdaten in Innenbereichen größtenteils und in zahlreichen Bereichen auch die Maskenpflicht für vollständig Geimpfte, Genesene und negativ Getestete entfallen." Auch Aktivitäten im Außenbereich sollen dann weitgehend unreguliert sein.

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Warum es neben der Hospitalisierungsrate noch weitere Faktoren braucht

Thüringen

In Thüringen existiert ein Frühwarnsystem. Dieses bezieht neben der Sieben-Tage-Inzidenz als Leitfaktor auch die lokale Sieben-Tage-Hospitalisierungsquote (Schutzwert) und die thüringenweite Auslastung auf den Intensivstationen (Belastungswert) ein. Die Werte sind sowohl in der geltenden Thüringer Corona-Schutzverordnung als auch im Thüringer Eindämmungserlass festgelegt.

Im Frühwarnsystem gibt es drei Warnstufen:

  • Stufe 1: Leitindikator zwischen 35 und 99,9 sowie Schutzwert bei mindestens 4,0 oder Belastungswert bei mindestens 3,0 Prozent
  • Stufe 2: Leitindikator zwischen 100 und 200 sowie Schutzwert bei mindestens 7,0 oder Belastungswert bei mindestens 6,0 Prozent
  • Stufe 3: Leitindikator höher als 200 sowie Schutzwert bei mindestens 12,1 oder Belastungswert bei mindestens 12,1 Prozent

Für den Fall, dass diese Grenzwerte überschritten werden, entscheiden die Kommunen lokal über die zu treffenden Maßnahmen und stimmen sich dazu mit dem Gesundheitsministerium ab. "In Warnstufe 1 werden zum Beispiel die Testpflichten dahingehend erweitert, dass in geschlossenen Räumen konsequent die 3G-Regel zur Anwendung kommt", so das Ministerium.

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