DAT: Gleichpreisigkeit statt Rx-Versandverbot

Das Rx-Versandverbot spielte in der Antragsberatung auf demDeutschen Apothekertag (DAT) 2018 eine mehr als prominente Rolle: Gleich in mehrerenAnträgen beschlossen die Apotheker, das Verbot zu fordern – obwohl BundesgesundheitsministerJens Spahn damals schon zu verstehen gab, dass das Verbot nicht sein Favoritsei. Ein Jahr später spielt das Verbot auf dem DAT 2019 in Düsseldorf keineRolle mehr. In keinem einzigen Antrag wird es erwähnt. Der Fokus liegt nun aufdem Erhalt der Gleichpreisigkeit.

In den Wochen vor dem Deutschen Apothekertag 2018 lag einegewisse Spannung im Apothekenmarkt: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)hatte zuvor zugesagt, dass er bis zum DAT eine Lösung desVersandhandelskonfliktes vorlegen wolle. Was würde die Apotheker erwarten? Schließlich steht im Koalitionsvertrag, dass sich die Große Koalition für einRx-Versandverbot einsetzen will. Spahn selbst sendete aber damals schon ersteAnzeichen, dass er andere Lösungen als das Verbot bevorzugt. Trotzdem bliebendie Apotheker bei ihrer Forderung: Gleich in mehreren zusammengefasstenAnträgen beschlossen sie, das Verbot als Reaktion auf das EuGH-Urteil zurRx-Preisbindung weiterhin einzufordern.

Ein Jahr später ist davon nichts mehr übrig. Die offizielleBeschlusslage der ABDA-Mitgliederversammlung lautet zwar, dass das Verbotweiterhin eine „Handlungsoption“ sei. Doch die ABDA selbst gibt in Interviewsan, sich davon distanziert zu haben. Mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz liegtzudem ein Vorhaben im Parlament, das auf das Verbot verzichtet und dafür einRx-Boni-Verbot für den GKV-Bereich ins Sozialrecht einziehen will. Dass sich der Fokusin der Debatte verschoben hat, merkt man auch an den vorläufigen Anträgen zumdiesjährigen DAT in Düsseldorf: Es liegt kein einziger Antrag aus den Kammernund Verbänden vor, in dem das Verbot auch nur erwähnt wird.

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Vielmehr dürfte es in diesem Jahr darum gehen, dieGleichpreisigkeit politisch einzufordern. In einem Leitantrag desABDA-Vorstandes sowie einiger Kammern und eines Verbandes heißt esbeispielsweise, dass „geeignete Regelungen“ eingeführt werden sollen, die deneinheitlichen Apothekenabgabepreis auch für Arzneimittel, die aus demEU-Ausland versendet werden, garantieren. Und daher wollen die Apotheker an demWunsch festhalten, das im Arzneimittelgesetz (AMG) festgeschriebeneRx-Boni-Verbot für EU-Versender zu bewahren. Allerdings: Spahn will es mitseiner Apothekenreform streichen und hat der EU-Kommission in einem Brief diesauch schon zugesagt.

Die Forderung, den AMG-Satz zur Rx-Preisbindung für EU-Versenderzu behalten, taucht gleich in mehreren DAT-Anträgen auf. Neben demABDA-Vorstand fordern auch die Kammern aus Nordrhein und Hessen sowie derApothekerverband Westfalen-Lippe und der Verband Nordrhein den Erhalt desAMG-Satzes. Zu erwarten ist, dass der ABDA-Vorstand diese Anträge in einemLeitantrag zum DAT zusammenfasst.

Wie positionieren sich die Apotheker zur Spahn-Reform?

Die einzige spannende Frage wird sein, wie sich die Hauptversammlung zum geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz verhält. Lediglich in einem der oben genannten Anträge (von der LAK Hessen) wird Spahns Vorschlag, die Gleichpreisigkeit über ein Rx-Boni-Verbot im Sozialgesetzbuch V zu retten, abgelehnt. Dieser Plan genüge den Ansprüchen nicht, da PKV-Versicherte ausgeklammert werden, heißt es. Einen neuen Alternativ-Vorschlag zum Erhalt der Rx-Preisbindung enthält das vorläufige Antragsbuch aber nicht.

Ein weiteres Thema, das die Apotheker in Düsseldorfbeschäftigen dürfte, ist das Auskunftsersuchen des Oberlandesgerichts München gegenüber der Bundesregierung.Zur Erinnerung: Das Gericht hatte die Bundesregierung aufgefordert, amtlicheAuskunft zu der Frage zu geben, ob und gegebenenfalls welche tatsächlichenUmstände die Annahme rechtfertigen, dass die Rx-Preisbindung in Deutschlandeine flächendeckende, sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgunggewährleisten. Die Bundesregierung hat bislang nicht geantwortet. In einemAntrag, den die LAK Hessen vorlegt, sollen die Apotheker die Bundesregierungjetzt auffordern, diesem Auskunftsersuchen nachzukommen.

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