Der Bundestag hat am heutigen Donnerstagabend mit den Stimmen der Regierungsfraktionen das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) beschlossen. Das Gesetz, das EU-Versendern Rx-Boni für GKV-Versicherte verbietet und vergütete pharmazeutische Dienstleistungen ermöglicht, soll voraussichtlich im Dezember in Kraft treten.
Eineinhalb Jahre sind vergangen seit das Bundesgesundheitsministerium (BMG) seinen ersten Referentenentwurf vorgelegt hatte – nun hat der Bundestag das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz abschließend beraten und beschlossen.
Mehr zum Thema
VOASG im Bundestag
Der lange Weg des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes
Post aus Brüssel
Kein Stopp-Schild für Spahns Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), derzeit wegen seiner SARS-CoV-Infektion zu Hause, erklärte dazu per Pressemitteilung: „Die Apotheken vor Ort sind für viele Menschen ein Stück Heimat – und eine wichtige Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten. Sie erbringen unverzichtbare Leistungen für die Versorgung der Bevölkerung, das hat gerade die derzeitige Situation in der Pandemie eindrucksvoll gezeigt. Darum erhalten Apothekerinnen und Apotheker künftig mehr Geld für neue Dienstleistungen. Und wir sorgen für einen fairen Wettbewerb zwischen Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken. So sichern wir die Arzneimittelversorgung in der Stadt und auf dem Land. “
Die wesentlichen Regelungen des VOASG
Das VOASG sorgt zumindest im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung wieder für fixe Rx-Preise für EU-Versender. Künftig gibt es in § 129 Abs. 3 SGB V folgende Regelung:
Quelle: Den ganzen Artikel lesen