Bühler schreibt an Abgeordnete und wirbt für RxVV

Am heutigen Donnerstagabend stimmt das Bundestagsplenum abschließend über das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz ab. Pharmaziestudent Benedikt Bühler wendet sich auf den letzten Metern noch mit einem Brandbrief an die Abgeordneten – und fordert sie auf, dem Versandhandelsverbot mit verschreibungspflichtigen Arzneien doch noch zuzustimmen.

„Sie haben das Schicksal der Zukunft Ihrer Apotheken vor Ort und einer qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung in der Hand!“ So beginnt der Brandbrief von Benedikt Bühler, Pharmaziestudent und Verfechter des Versandhandelsverbots für verschreibungspflichtige Arzneimittel, an die Abgeordneten im Bundestag. Bühler, der in einer Petition rund 420.000 Unterschriften für das RxVV gesammelt hatte, gibt nicht auf: Nur Stunden, bevor das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken den Bundestag passieren soll, unternimmt er noch einmal einen Versuch, die Politiker von dem Verbot zu überzeugen.

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Mit auf der Tagesordnung stehen Anträge der Fraktionen der Linken und der AfD, die ein RxVV beinhalten. Das ist aus Bühlers Sicht die Chance für die Abgeordneten, sich doch noch von der Verankerung des Boni-Verbots im Sozialrecht abzuwenden und sich für den Königsweg zu entscheiden.

„Ich wende mich heute an Sie nicht nur als enttäuschter und verärgerter Bürger, sondern auch als Petent der mitzeichnungsstärksten Petition, die am 27.01.2020 im Petitionsausschuss Deutschen Bundestages vorgestellt wurde und die Umsetzung des Koalitionsvertrages im Punkt des Rx-Versandhandelsverbot fordert“, erinnert Bühler. Mit rund 420.000 gültigen Mitzeichnungen haben sich demnach im Schnitt 1.404 Bürgerinnen und Bürger im jeweiligen Wahlkreis der Abgeordneten aktiv dafür ausgesprochen. „Doch nicht nur die Bürgerinnen und Bürger fordern das Verbot“, schreibt Bühler. Denn auch der Bundesrat hatte sich in seiner Stellungnahme zum VOASG für das Rx-Versandverbot stark gemacht. „Somit ist eine politische Rückendeckung gegeben, auch wenn das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist!“

Die bisher vorgesehene Regelung reicht dem Studenten nicht aus. Er resümiert die Schwachstellen: „Durch die Verschiebung der Gleichpreisigkeit ins Sozialgesetzbuch V werden Selbstzahler und Personen, die privat krankenversichert sind, außen vorgelassen. Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) ist überzeugt: Indem die Bundesregierung im Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) die Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente lediglich für den Geltungsbereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wiederherstellen will, gefährdet sie die Versorgung von Menschen mit privater Krankenversicherung“, heißt es in dem Brief unter Verweis auf die Berichterstattung von DAZ.online.

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