Die Rechtslage zu Rabatten und Skonti, die Apotheken bei ihrem Einkauf im Großhandel oder bei pharmazeutischen Unternehmen gewährt werden, ist unübersichtlich und umstritten. Beim diesjährigen ApothekenRechtTag online gibt Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas einen Überblick – und wagt einen Ausblick, wie es weitergehen könnte.
Der Gewinn des Kaufmanns ist der Einkauf – dies gilt im Grundsatz auch für Apotheken. Trotz der wirtschaftlichen Bedeutung sind nach wie vor viele Fragen rechtlich ungeklärt – zu Zulässigkeit und Grenzen von Rabatten und Skonti, die Apotheken vom pharmazeutischen Großhandel oder – im Direktvertrieb – von pharmazeutischen Unternehmern beim Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimitteln eingeräumt werden. Wie sind etwa die Regelungen der Aufschläge in der immer wieder geänderten Arzneimittelpreisverordnung zu verstehen? Sind die dort genannten Zuschläge von 3,15 Prozent beziehungsweise 70 Cent fix oder rabattierfähig? Ist, unabhängig von den Zuschlägen, ein Skonto grundsätzlich zulässig und darf er gegebenenfalls auf den gesamten Preis gewährt werden oder nur unter Ausschluss der 70 Cent?
Beim ApothekenRechtTag online gibt der Freiburger Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas (Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner) einen Überblick zu den jüngsten Gerichtsentscheidungen in Sachen Skonti- und Rabatt-Problematik und wagt einen bewertenden Ausblick zur weiteren Entwicklung.
Programm-Infos
ApothekenRechtTag online 2022
Echt, unecht und überhaupt – Der ewige Skonti-Streit
Referent: Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas
Freitag, 18. März 2022, 15:30 bis 16:30 Uhr (Livestream)
Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier sowie unter www.interpharm.de.
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