Maskenpflicht, Hotspot-Regelung, Tests: Der neue Corona-Plan für Deutschland

Lange war diskutiert worden, jetzt liegt der Ampel-Plan für die Corona-Maßnahmen ab 20. März vor. Am Mittwoch stellten Gesundheitsminister Lauterbach und Justizminister Buschmann die neuen Regeln vor. Die wichtigsten Aussagen zum Nachlesen hier im Minutenprotokoll.

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Neues Infektionsschutzgesetz auf einen Blick:

Die Ampel-Koalition hat sich nach langwierigen Verhandlungen auf ein neues Infektionsschutzgesetz geeinigt. Es soll am Freitag verabschiedet werden. Dabei entscheiden die Landesregierungen über:

Basismaßnahmen:

  • können ohne Parlamentsbeschluss verordnet werden
  • dazu zählen etwa Maskenpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und im öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen. Auch Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen sollen möglich bleiben. Bundesweit soll weiterhin eine Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen verankert werden – bisher gilt dort auch noch die Zugangsregel nur für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G).

Hotspot-Regelung:

  • können nur mit Parlamentsbeschluss verordnet werden
  • wenn die Fallzahlen steigen und damit die Krankenhausversorgung gefährdet ist oder wenn eine neue gefährliche Virusvariante auftritt, kann ein Gebiet als Hotspot eingestuft werden
  • in einer „konkret zu benennenden Gebietskörperschaft“ sollen dann folgende Maßnahmen erlassen werden können: Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie Impf-, Genesenen- oder Testnachweise – also Regelungen wie 2G und 3G.

Neues Infektionsschutzgesetz: Die Pressekonferenz mit Lauterbach und Buschmann im Minutenprotokoll

Die Pressekonferenz ist vorbei.

12.48 Uhr: „Mehr als 100.000 Infektionen am Tag, vielen geht es schlecht und trotzdem sollen die meisten Regeln fallen. Soll das Signal sein, dass wir als Bevölkerung jetzt mit dem Virus leben?“, will ein Journalist wissen. „Nein, das ist definitiv nicht das Signal, das wir an die Bevölkerung senden. Das wäre auch das falsche Signal“, so Lauterbach. „Wir sind hier in Deutschland in einer Sonder-Situation“, betont Lauterbach. In Ländern, mit denen Deutschland verglichen werde – Dänemark oder Großbritannien etwa – sei die Impfquote gerade bei den Älteren deutlich höher. Dort könne deshalb auch anders gelockert werden.

12.47 Uhr: Ein Journalist will wissen, ob Lauterbach glaubt, dass alle Bundesländer zustimmen werden. „Der Entwurf ist nicht bundesratszustimmungspflichtig“, erklärt Lauterbach. Gleichzeitig hoffe man natürlich auf ihre Unterstützung.

12.42 Uhr: Wie wird das Corona-Geschehen weitergehen? „Ich habe Professor Drosten gebeten, eine Stellungnahme zu verfassen, mit welchen Varianten wir zu rechnen haben“, so Lauterbach.

Neues Infektionsschutzgesetz nicht gekoppelt an Grenzwerte – lokale Lage betrachten

12.41 Uhr: Gibt es Grenzwerte? „Aus medizinischer Sicht machen Ziffern keinen Sinn“, so Lauterbach. „Man muss das Gesamtbild sehen. Die Situation in den Krankenhäusern, die Entwicklung der Infektionszahlen und Inzidenzen.“ Buschmann fügt hinzu: Der zentrale Punkt sei die mögliche Überlastung des Gesundheitssystems – „das haben wir jetzt lokal runtergebrochen und daran müssen wir uns orientieren“.

12.40 Uhr: Nun dürfen anwesende Journalisten ihre Fragen stellen.

12.37 Uhr: Nun spricht Justizminister Buschmann. Man habe auf der einen Seite die „Normalsituation – hier kehren wir weitgehend zur Normalität zurück, außer in den besonders gefährlichen Settings“, erläutert Buschmann.  Auf der anderen Seite gebe es „die Hotspots – wenn wir eine besondere Gefahrensituation haben, dann muss es auch mehr Maßnahmen geben können“. Dafür müsse das Gebiet konkret benannt sein und der Landtag muss es beschließen. Gleichzeitig müsse es eine medizinische Begründung geben – wenn wegen eines hohen Inzidenzniveaus eine drohende Belastung des Gesundheitssystems vorliegt oder eine gefährliche neue Virusvariante".

12.34 Uhr: „Die Reglung gilt bis zum 23. September“, so Lauterbach, also bis zum Herbst. Am Freitag soll das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen werden. Was gilt bis dahin? Die alten Regelungen sollen bis maximal 2. April gelten, bis dahin sollen die Länder die weiteren Vorkehrungen treffen.

12.32 Uhr: Man müsse zwischen Basisschutzmaßnahmen und Maßnahmen in Hotspots unterscheiden. Zu den Basismaßnahmen gehöre: Masken und Testen, das betreffe die vulnerablen Gruppen, so Lauterbach. Das könne von den Ländern angeordnet werden. „Ein Hotspot ist eine Region wo entweder eine hohe Inzidenz und darüber hinaus die Krankenhausversorgung gefährdet ist oder wo die Inzidenz stark steigt und die Krankenhausversorgung gefährdet ist oder eine neue gefährliche Variante auftritt“, so Lauterbach. Das gelte dann für die betroffene Gebietskörperschaft. Zu den Maßnahmen in den Hotspots zählen Masken, Abstand, Hygienekonzepte und entsprechende Genesenen-, Impf- und Testnachweise.

Surftipp: Gesundheitsminister – Karl Lauterbach: Was Sie über den Warn-Minister wissen sollten

Lauterbach beginnt: „Wir sind in großer Eile“

12.31 Uhr: Für das Infektionsschutzgesetz gilt: „Wir sind in großer Eile, weil sonst ab 20. März die Corona-Schutzmaßnahmen nicht mehr gelten würden“, beginnt Lauterbach.

12.30 Uhr: Zunächst spricht Gesundheitsminister Lauterbach. 

12.30 Uhr: Die Pressekonferenz beginnt. Screenshot Welt Marco Buschmann (l.) und Karl Lauterbach.

11.23 Uhr: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundesjustizminister Marco Buschmann äußern sich am Mittwoch um 12 Uhr in einer Pressekonferenz zur Novelle des Infektionsschutzgesetzes. FOCUS Online berichtet davon live davon hier.

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Maskenpflicht, Hotspot-Regelung, Tests: Der neue Corona-Plan für Deutschland

Wie Karl Lauterbach (SPD) bereits im „Morgenmagazin“ angekündigt hatte, sollten mit der Neuregelung gewisse Basismaßnahmen auch weiterhin möglich sein. Dazu gehöre das Tragen von Masken, unter anderem im öffentlichen Nahverkehr, oder das Testen bei vulnerablen Gruppen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern. „Alles öffnen ist natürlich nicht vorgesehen“, fügte der Gesundheitsminister hinzu.

Die Einigung, die wohl am Mittwoch vom Kabinett gebilligt werden soll, sieht auch eine Hotspot-Regelung vor. „Wenn die Fallzahlen hoch sind oder gar steigen, und die Krankenhausversorgung sogar gefährdet ist, dann können auch weitergehende Maßnahmen sofort wieder ergriffen werden“, sagte Lauterbach. Dies könnten die Länderparlamente dann „sofort entscheiden“. 

Der erste Referentenentwurf liegt der „Bild“ vor. Darin heißt es zu den einzelnen Punkten:

Basismaßnahmen

Mit der Neuregelung sollten gewisse Basismaßnahmen auch weiterhin möglich sein, unabhängig davon, ob der Bundestag eine epidemische Notlage von nationaler Tragweite ausruft oder nicht. Das bedeutet: Diese Maßnahmen sollen ab dem 20. März grundsätzlich gelten:

  • Maskenpflicht: In Altenheimen und Krankenhäusern, also überall, wo gefährdete Menschen leben oder versorgt werden, muss weiterhin Maske getragen werden. Auch im öffentlichen Nahverkehr soll für Gäste und Mitarbeiter die Pflicht weiter gelten – im Fernverkehr fällt die Maske damit wohl weg
  • Testpflicht: Wo Menschen auf vulnerable Gruppen treffen, soll auch weiterhin ein negativer Schnelltest vorgelegt werden müssen. Auch in Schulen soll die Testpflicht bestehen bleiben – ebenso wie in Gefängnissen und anderen Gruppen-Unterkünften.

Härtere Maßnahmen in „Hotspots“

Regional begrenzt sollen, wenn die „konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht“, weitere Maßnahmen verhängt werden können. Dann müssen aber die Länderparlamente eine solche besondere Lage und die jeweilige Region per Abstimmung feststellen. Bedeutet: Die folgenden Maßnahmen würden erst dann eintreten, wenn das jeweilige Land die Lage feststellt.

  • Maskenpflicht im öffentlichen Raum
  • Abstandsgebote und Hygienekonzepte, vor allem in Innenräumen
  • Zugangsbeschränkungen mit den G-Regeln (2G, 3G etc.), überall wo Publikumsverkehr herrscht

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