Kassenpatienten in Deutschland sollen künftig schneller an Arzttermine kommen. Darauf zielt ein Gesetz der Großen Koalition ab, das der Bundestag gegen die Stimmen der Opposition beschlossen hat. Das Vorhaben stützt sich auf mehrere Punkte:
- Praxisärzte müssen künftig mindestens 25 statt 20 Stunden pro Woche für gesetzlich Versicherte zur Verfügung stehen.
- Die telefonische Vermittlung von Artterminen soll stark ausgebaut werden. Die seit 2016 existierenden Terminservicestellen sollen künftig rund um die Uhr telefonisch erreichbar sein, außerdem soll es ein Onlineangebot geben. Neben Fachärzten sollen sie ab 2020 auch Haus- und Kinderärzte vermitteln.
- Augenärzte, Frauenärzte und HNO-Ärzte müssen künftig pro Woche fünf Stunden offene Sprechzeit einrichten, in der sie Patienten ohne Termine behandeln.
Für Ärzte soll es als Anreiz mehr Geld geben: Wenn ein Hausarzt seinem Patienten einen dringenden Facharzttermin vermittelt, erhält er einen Zuschuss von mindestens zehn Euro. Auch der behandelnde Facharzt bekommt eine Vergütung außerhalb seines Budgets, wenn er neue Patienten annimmt. Dasselbe gilt für Leistungen, die in den offenen Sprechstundenzeiten erbracht werden.
Zuschlag für von einer Servicestelle vermittelten Termin
Nehmen Mediziner einen von einer Servicestelle vermittelten Termin an, erhalten sie zudem einen nach Wartezeiten gestaffelten Zuschlag: Kommt der Termin innerhalb einer Woche zustande, gibt es einen Aufschlag von 50 Prozent auf die Versichertenpauschale. Für eine Behandlung in der zweiten Woche soll es noch 30 Prozent mehr geben, in der dritten und vierten Woche 20 Prozent. Auch wenn sie auf dem Land arbeiten, bekommen Ärzte künftig Zuschläge garantiert.
Insgesamt dürften sich bei den gesetzlichen Krankenkassen jährliche Mehrausgaben zwischen 600 Millionen und 800 Millionen Euro für Arzt-Vergütungen ergeben.
Die Verbraucherzentralen begrüßten die Bemühungen zwar – warnten allerdings auch vor neuen Problemen. Da Ärzte für neue Patienten zusätzliche Honorare erhalten, hätten bisherige Patienten eventuell das Nachsehen. Bereits jetzt erhielten privat Versicherte viel schneller Termine, sagte der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen Klaus Müller. „Nun wird auch zwischen Neu- und Bestandspatienten unterschieden.“
Weitere Änderungen – vom Zahnersatz bis zum „Gelben Schein“
Abgesehen von den Termin-Erneuerungen soll das Gesetz auch die Versorgung der Patienten verbessern:
- Die Festzuschüsse für Zahnersatz werden ab 2020 von 50 Prozent auf 60 Prozent erhöht.
- Versicherte sollen künftig mit Smartphone oder Tablet auf ihre elektronische Patientenakte zugreifen können. Diesen Service müssen die Kassen spätestens 2021 anbieten.
- Den bisherigen „Gelben Schein“, die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung, müssen Ärzte ab 2021 nur noch digital an die Krankenkassen übermitteln.
- Die sogenannte Präexpositionsprophylaxe (Prep) wird bei einem erhöhten HIV-Risiko zur Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Dabei wird ein Medikament eingenommen, das vor einer Ansteckung mit HIV schützt.
- Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird beauftragt, im Internet ein Suchverzeichnis zu Hebammen und deren jeweiligen Leistungen zu erstellen.
- Pflegebedürftige sollen auf Kosten der Kassen auch die Angebote von Betreuungsdiensten in Anspruch nehmen können, die zum Beispiel im Haushalt helfen, einkaufen oder vorlesen. Bislang bezahlen die Kassen nur Leistungen, die von Pflegediensten erbracht werden.
- Patienten sollen künftig die Impfstoffe aller Hersteller zur Verfügung stehen. Den Ausschluss bestimmter Lieferanten durch Verträge soll es künftig nicht mehr geben.
Der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, äußerte sich skeptisch zu Spahns Vorhaben. Zwar habe das Gesetz „viele positive Aspekte“, es werde die medizinische Versorgung aber teurer machen, sagte er der „Rheinischen Post“.
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