Der Personalmangel macht den Apotheken schwer zu schaffen. Um für etwas Entlastung zu sorgen, haben bereits einige Kammern die Mindestöffnungszeiten flexibilisiert. Zudem streichen etliche Kolleg:innen Öffnungszeiten an den Randzeiten zusammen. Haben Sie auch schon mit geänderten Öffnungszeiten auf die schwierigen Umstände reagiert?
Sachsen hat es schon getan, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls und jüngst auch Sachsen-Anhalt – die Rede ist davon, den Apotheken mehr Spielraum bei der Gestaltung ihrer Öffnungszeiten zu geben. Zum Teil wurden die Zeiten, an denen die Apotheke geöffnet sein müssen, tatsächlich verkürzt. Andernorts, zum Beispiel in Sachsen-Anhalt, bleib die Anzahl der Stunden, an denen Apotheken geöffnet haben müssen, zwar gleich, die Inhaber:innen sind aber freier darin festzulegen, zu welchen Tageszeiten sie dieser Pflicht zur Öffnung nachkommen.
Und auch in Kammerbezirken, wo es solche per Allgemeinverfügung festgelegten Sonderregeln noch nicht gibt, streichen etliche Kolleg:innen ihre Öffnungszeiten an den Randzeiten zusammen – dann hat eben auch die Center-Apotheker nicht mehr bis 20 Uhr geöffnet – oder sie schließen zu anderen Zeiten. Letzteres ist auch dann möglich, wenn die Apotheke eigentlich laut Apothekenbetriebsordnung offen sein muss, sofern die Aufsichtsbehörde zustimmt. In der Apothekenbetriebsordnung heißt es dazu:
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