Spahn voller Zuversicht für das VOASG und das E-Rezept

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist zuversichtlich, dass das geplante VOASG eine Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof besteht. Von der EU-Kommission reicht ihm, dass sie das Projekt nicht ablehnt. Außerdem ermunterte er die Apotheker erneut, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Wettbewerb bei E-Rezept-Apps ist für ihn kein Problem, sondern eine Profilierungschance für die Apotheken.

Die Apotheker warten seit über einem Jahr auf das geplante Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG). Ein Kerninhalt des Gesetzentwurfs ist die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) favorisierte Verankerung der Preisbindung im Sozialrecht, die auch für ausländische Versender von Rx-Arzneimitteln gelten soll. Spahn hatte stets großen Wert darauf gelegt, den Entwurf vorab der EU-Kommission vorzulegen. Doch die Antwort aus Brüssel ließ sehr lange auf sich warten. Am Dienstag wurde nun ein Brief von EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton zu diesem Thema bekannt. In dem Brief, der DAZ.online vorliegt, hatte Breton keine Einwände gegen das VOASG geäußert, aber auch nicht geschrieben, ob die EU-Kommission das geplante Rx-Boni-Verbot im Sozialrecht für vereinbar mit dem Europarecht hält.

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Um das VOASG ging es auch in einem vorab aufgezeichneten Interview, das Spahn der „Pharmazeutischen Zeitung“ gegeben hatte und das am Dienstagabend bei der online veranstalteten Messe „Expopharm-Impuls“ ausgestrahlt wurde. Dort berichtete Spahn über den Austausch mit der EU-Kommission. Doch erwarte er „keine Verkündung“ aus Brüssel. 

EuGH-Verfahren zum VOASG zu erwarten

Das Gesetz werde ohnehin von der einen oder anderen Seite angegriffen und wahrscheinlich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) landen, erklärte Spahn. Nicht die EU-Kommission, sondern der EuGH werde entscheiden, ob das Gesetz europarechtlich zulässig sei. Der Minister stellte dies als nahezu unvermeidlich dar. Viel wichtiger ist ihm offenbar die Botschaft für das vorhersehbare Verfahren: „Wir sind zuversichtlich“. Denn es sei nicht hauptsächlich eine Frage des Binnenmarktes, sondern es gehe um ein Sozialgesetz. Das Sozialrecht sei ein guter „juristischer Schutzwall“, aber „am Ende entscheidet das Gericht“, erklärte Spahn. Die Frage, wozu er sich dann überhaupt mit der EU-Kommission austauscht, ließ Spahn gar nicht erst aufkommen, sondern ergänzte sofort: Entscheidend sei, dass die Kommission nicht sage, das gehe aber gar nicht.

Genau diese Bedingung erfüllt der kurz vor der Ausstrahlung des Interviews bekannt gewordene Brief aus Brüssel. Im Interview wurde dieser Brief nicht erwähnt, aber Spahn formulierte dort gerade die Erwartung, die mit dem Brief inzwischen schon eingetroffen ist. Denn einen ausdrücklichen Grund gegen das VOASG hat Breton nicht genannt.

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