NRW zahlt 5000 Euro an Betroffene des Zyto-Skandals

Tausende Krebspatienten der früheren Alten Apotheke in Bottrop können auf etwas finanzielle Entschädigung hoffen: Die Landesregierung unterstützt sie mit einmaligen Zahlungen, Anträge können ab sofort gestellt werden. Unklar ist, inwiefern Betroffene auch zivilrechtlich Ansprüche durchsetzen können. 

Mehr als fünf Jahre nach der Verhaftung des früheren Bottroper Apothekers Peter S. können Betroffene des Zytoskandals auf etwas Entschädigung hoffen: Ab sofort können sie Anträge stellen, um etwas von den 10 Millionen Euro zu erhalten, die der NRW-Landtag Ende 2021 zur Verfügung gestellt hatte. 

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Alle Patienten beziehungsweise deren Hinterbliebene können jeweils 5000 Euro erhalten – sofern sie im Urteil des Landgerichts Essen aufgeführt sind, mit dem S. im Jahr 2018 zu zwölf Jahren Haft und lebenslangem Berufsverbot verurteilt wurde. Die Richter konnten dabei nicht ermitteln, wer tatsächlich unterdosierte Zytostatika erhalten hat – aber berechnen, bei welchen Präparaten allgemein von deutlichen Unterdosierungen auszugehen war.

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