Was lange währt, wird nicht immer gut. Aber im Fall der nicht genutzten Grippeimpfstoffe hat das Ganze dann doch noch für die Apotheken ein versöhnliches Ende genommen: Am 4. Oktober 2021 wurde die „Verordnung über die Rückerstattung nicht genutzter saisonaler Grippeimpfstoffe“ im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie regelt, dass die Apotheken nicht auf den Kosten der liegengebliebenen Grippeimpfstoffe sitzen bleiben. Die Abwicklung übernimmt der NNF, ab 20. Oktober kann der Antrag gestellt werden.
Erst zu wenig Grippeimpfstoff, dann zu viel und am Ende sind die Apotheken darauf sitzen geblieben. So lautet die Kurzfassung der Grippeimpfstoffversorgung in der vergangenen Saison. Der Hintergrund ist bekannt: Das BMG hatte für die Grippesaison 2020/2021 zusätzliche Grippeimpfstoffdosen beschafft, die neben den bereits von Apotheken bestellten Dosen in den regulären Vertriebsweg gespeist wurden. Man wollte vermeiden, dass die Corona-Pandemie mit einer Grippewelle zusammentrifft und setzte auf möglichst viele Influenza-Impfungen. Corona-Vakzine gab es erst mit Beginn dieses Jahres und zunächst auch nur für Risikogruppen. Als zum Jahresende die Nachfrage aber zurückging, blieben Grippeimpfstoffe im Wert von vielen Millionen Euro in den Apotheken liegen. Allein im Bezirk Nordrhein waren es einer Umfrage des dortigen Apothekerverbandes zufolge mehr als 100.000 Grippeimpfdosen im Wert von rund 1,2 Millionen Euro.
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Die Apotheken mussten lange bangen, ob sie auf ihren Beschaffungs- und Entsorgungskosten sitzenbleiben sollten. Doch Ende August erschien dann der Referentenentwurf für eine Verordnung über die Rückerstattung nicht genutzter saisonaler Grippeimpfstoffe („Grippeimpfstoffrückerstattungsverordnung“). Am 4. Oktober wurde die Verordnung schließlich im Bundesanzeiger veröffentlicht. Wie bereits im Entwurf angekündigt, sollen 16 Millionen Euro für die Rückerstattung für Apotheken zur Verfügung stehen, denen Kosten für die Beschaffung nicht abgegebener Impfdosen in der Impfsaison 2020/2021 entstanden sind.
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