Bereits morgen wollen Bundestag und Bundesrat das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ verabschieden. Sobald dieses im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, dürfen Apotheker unter bestimmten Voraussetzungen gegen COVID-19 impfen. Die Bereitschaft dazu ist sehr groß – das zeigt das Ergebnis einer aktuellen Blitzumfrage der ABDA. Demnach könnten Impfungen in etwa jeder zweiten Apotheke angeboten werden.
Angesichts der hohen Inzidenzen und der Überlastung der Intensivstationen will die Bundesregierung die COVID-19-Impfquoten so schnell wie möglich nach oben treiben. Daher sollen schon bald auch in den öffentlichen Apotheken Impfungen angeboten werden. Apotheker, die bereits für Grippeimpfungen geschult sind, könnten sofort nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung loslegen, alle anderen müssten erst noch die entsprechende Schulung absolvieren. Doch inwieweit sind die Apotheker zum Impfen bereit? Die ABDA hat dazu vom 3. bis 7. Dezember 2021 eine Online-Blitzumfrage durchgeführt, an der etwa 6.800 Beschäftigte in Apotheken, darunter knapp 4.000 Inhaber, teilgenommen haben.
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Dabei sind 44,8 Prozent der Befragten grundsätzlich der Ansicht, dass (Auffrischungs-)Impfungen gegen COVID-19 in Apotheken sinnvoll und umsetzbar wären. Dagegen lehnen 37,9 Prozent Impfungen in Apotheken generell ab. Die grundsätzliche Zustimmung zu COVID-19-Impfungen in Apotheken spiegelt sich in der Bereitschaft wider, selbst daran mitzuwirken. So geben 44,5 Prozent der Apothekenleiter an, dass Impfungen gegen COVID-19 in ihrer Apotheke umsetzbar wären – vorausgesetzt, die Rahmenbedingungen stimmen. Sie bräuchten aber zuerst eine Schulung, da sie noch nicht gegen Grippe impfen. Weitere 7,7 Prozent impfen bereits gegen Grippe und könnten zeitnah mit Impfungen gegen COVID-19 beginnen, sofern die Rahmenbedingungen stimmen.
Keine administrativen Hemmnisse und angemessene Vergütung
Doch wie sollten die Rahmenbedingungen gestaltet sein? Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA, zählt dazu, dass „keine unnötigen administrativen Hemmnisse aufgebaut werden und auch die Vergütung angemessen ausgestaltet ist“. Zudem fordert sie in der Pressemeldung, dass ausreichend Impfstoff zur Verfügung stehen müsse. „Wenn die nötigen Änderungen am Infektionsschutzgesetz und der Corona-Impfverordnung jetzt zügig über die Bühne gehen, bin ich zuversichtlich, dass Impfungen in Apotheken früh im ersten Quartal 2022 starten können“, hofft Overwiening.
Die Bundesapothekerkammer arbeite derzeit unter Hochdruck an einem Curriculum zur Fortbildung der Apothekerinnen und Apotheker für COVID-19-Impfungen sowie einer Leitlinie zur Qualitätssicherung, heißt es weiter in der Pressemeldung. Die Details rund um die Impfungen in Apotheken, zum Beispiel die Meldewege der Zahl der geimpften Personen an das Robert Koch-Institut, müssten im Anschluss gesondert geregelt werden.
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