JanBöhmermann ist nicht zimperlich, das ist bekannt – am Donnerstagabend knöpfte er sich die Homöopathievor. Anlass war die Unterlassungsklage des Homöopathie-Unternehmens Hevertgegen die Ärztin und Journalistin Natalie Grams. Sie vertritt die Ansicht,Homöopathie gehe nicht über den Placeboeffekt hinaus. Auch Böhmermanns Fazitzur Homöopathie ist gnadenlos: „Verdünnen, schütteln, Scheiße labern“.
Jan Böhmermann verabschiedete sich am Donnerstagabend mitpublikumswirksamen Themen in die Sommerpause: In seiner ZDF-Comedysendung „NeoMagazin Royale“ war am 13. Juni 2019 nicht nur YouTuber Rezo zu Gast. Auch dieHomöopathie nahm Böhmermann auf die Schippe. Aus seiner Einstellung gegenüber deralternativmedizinischen Methode machte Böhmermann keinen Hehl. „Wenn uns dieVergangenheit eines gelehrt hat, dass die besten Erfindungen der Welt ausDeutschland kommen: Gummibärchen, der Buchdruck, Benjamin Blümchen oder ebenauch homöopathische Arzneimittel“, unkte Böhmermann.
Hevert verklagt nicht „sanft“
So sanft die alternativmedizinische Therapie beworben werde – eingespielt wird ein Werbefilm von Hevert – so ganz gegenteilig und „nicht besonders sanft“ findet der TV-Mann jedoch, dass „Globuli-Anbieter Hevert … juristisch gegen Homöopathie-Kritiker vorgeht“. So titelte Spiegel Online jüngst. Auch DAZ.online berichtete über Heverts Unterlassungsklage gegen die Ärztin und Journalistin Natalie Grams.
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Das Unternehmen sah eine „ungerechtfertigte Diskreditierung von Homöopathie“, weil Grams erklärte hatte, „Homöopathika wirken nicht über den Placebo-Effekt“. Laut Unterlassungsklage soll Grams „für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhanges eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 Euro an Hevert zu zahlen“. Böhmermann nutzte dies als Steilvorlage, um für die Dauer der Sendung diesen von Hevert als „falsche Tatsachenbehauptung“ eingestuften Zusammenhang von Homöopathie und Placebo-Effekt ununterbrochen zu wiederholen – die virtuelle Strafsumme addierte sich unten rechts im Bild auf abschließend 76.500 Euro.
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