In Bayern gibt es mehr Geld

Ab dem heutigen Montag können Apotheken, die vom öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragt wurden, ihren Kunden kostenlose Schnelltests anbieten. Der Wermutstropfen: Die Vergütung für Apotheken ist schlechter als die für Ärzte. Doch nicht so in Bayern: Hier bekommen beide Berufsgruppen dasselbe Honorar für die Durchführung der Tests.

Mit der Ausweitung der Teststrategie sollen die nach wie vor hohen Corona-Inzidenzen gesenkt und weitere Öffnungsschritte abgesichert werden. So hat seit dem heutigen Montag jedermann Anspruch auf mindestens einen PoC-Antigenschnelltest pro Woche (Der Bürgertest …). Mit der Durchführung kann der öffentliche Gesundheitsdienst u.a. Ärzte und Zahnärzte, aber auch Apotheken beauftragen.  Doch hier wird mit zweierlei Maß gemessen: Für die Durchführung des Tests erhalten laut der Coronavirus-Testverordnung (Stand: 7. März) ärztliche und zahnärztliche Leistungserbringer 15 Euro, während nichtärztliche Leistungserbringer, also auch die Apotheken, nur 12 Euro bekommen. Darüber hinaus  soll es für den Test an sich bis zum 31. März 2021 höchstens 9 Euro und ab dem 1. April 2021 höchstens 6 Euro geben.

Apotheken bieten ein flächendeckendes Netzwerk

Doch anders in Bayern. Hier legt man sehr viel Wert auf die Mitarbeit der Apotheken. So heißt es im Bericht aus der Kabinetts­sitzung vom vergangenen Donnerstag: „Der Ministerrat beschließt weiter, die für die Beauftragung der Apotheken als Schnellteststellen erforderlichen Mittel in Höhe von 41 Millionen Euro für den Zeitraum von zwei Monaten zur Verfügung zu stellen.“ Gegenüber DAZ.online führte ein Sprecher des Bayerischen Gesundheitsministeriums dazu aus: „Apotheken stellen gegenüber lokalen Testzentren ein wesentlich wohnortnäheres und dezentrales Testen sicher. Aus diesen Gründen ist es von zentraler Bedeutung, die rund 2.800 bayerischen Apotheken von Anfang an in das erweiterte Testangebot einzubeziehen, da sie ein niederschwelliges, flächen­deckend gut erreichbares Netzwerk für Testungen bieten können.“ Dabei sollen die Apotheker:innen neben freiwilligen anlasslosen Selbsttests auch dort tätig werden, wo ein Pflichttest abgenommen oder ein entsprechender Testnachweis formell bestätigt werden muss.

Bayern setzt sich beim Bund für eine Angleichung ein

Bei der Honorierung zeigt sich Bayern großzügiger als der Bund: „Um hier einen Anreiz für die Apotheken zu schaffen, hebt der Freistaat den nach der Testverordnung des Bundes (TestV) vorgesehenen Vergütungssatz von 12 Euro pro Test auf 15 Euro an, wie dies nach der TestV bei der Testabnahme durch Ärzte vorgesehen ist.“ Und: Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege setze sich „auch weiterhin beim Bund für eine Angleichung der Vergütungssätze der Apotheker an die Vergütungssätze der Ärzte ein“.

Bei der Anzahl der Tests folgt Bayern der Vorgabe des Bundes, wonach ein Schnelltest pro Woche kostenlos ist. Darüber hinaus hält Bayern aber bei den PCR-Tests an seiner Strategie fest, dass sich jeder jederzeit kostenlos testen lassen kann.

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