Gültigkeit, Sicherheit, Kosten: Was Sie jetzt zum digitalen Impfausweis wissen müssen

Der digitale Impfpass soll kommen. Auch wenn seit Monaten darüber gesprochen wird, die Lockerungen für Geimpfte machen seine Einführung noch einmal dringlicher. FOCUS Online klärt die wichtigsten Fragen und räumt mit Mythen zum neuen Digital-Dokument auf.

Noch vor den Sommerferien soll es soweit sein: Die Deutschen werden in der Lage sein, ihren vollständigen Covid-Impfschutz unkompliziert mittels Smartphone-App nachzuweisen. Das verlautete zumindest Mitte April aus Kreisen der Bundesregierung.

Die Diskussion um Lockerungen für Geimpfte zeigt, wie sehr das Thema brennt. Denn der Eintrag in das gelbe Heftchen, der bislang als Nachweis dient, lässt sich leicht fälschen. „Das kostet fünf Euro und dauert keine drei Minuten“, erklärte etwa Hausarzt Christian Kröner FOCUS Online.

Die Lösung: ein digitaler Impfpass, der sich nicht so leicht fälschen lässt. Bislang wirft die Einführung des digitalen Nachweises allerdings einige Fragen auf. FOCUS Online beantwortet die wichtigsten.

FOCUS-Online-Schwerpunkt „Digitaler Impfpass“

Immer mehr Deutsche sind gegen Corona geimpft. Ausweisen können sich die Geimpften derzeit nur analog mit einem gelben Büchlein. Der digitale Impfpass soll Bürgern künftig die Möglichkeit geben, schnell und vor allem fälschungssicher nachzuweisen, dass sie vollständig geimpft sind und deshalb wieder bestimmte Grundrechte in Anspruch nehmen können, etwa bei Restaurantbesuchen, Shopping oder Urlaubsreisen.

FOCUS Online klärt in seiner Schwerpunktreihe alle Fragen zum digitalen Impfpass: Wann kommt er? Wie wird er aussehen? Welche Dokumente brauchen Bürger, um ihn zu beantragen?

Lesen Sie hier:

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Warum brauchen wir überhaupt einen digitalen Impfpass?

Der digitale Impfpass dient zur Bescheinigung einer vollständigen Covid-Impfung. Das Zertifikat soll den Betroffenen die Möglichkeit geben, schnell und fälschungssicher nachzuweisen, dass sie vollständig geimpft sind und deshalb wieder bestimmte Grundrechte in Anspruch nehmen können, etwa bei Urlaubsreisen.

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Wer kann einen elektronischen Impfnachweis erhalten?

Alle Personen, die in einen Anspruch auf eine Impfung haben, können sich unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft ergänzend zum analogen Impfnachweis auch einen digitalen Impfnachweis ausstellen lassen, heißt es vom Bundesgesundheitsministerium (BMG).

Woher bekomme ich einen digitalen Impfpass?

Die digitalen Impfbescheinigungen sollen in den Impfzentren und Arztpraxen ausgestellt werden. Jeder Bundesbürger soll es nach seiner finalen Corona-Impfung bekommen. Laut Experten baut sich der Schutz bis etwa 14 Tage nach der Impfung vollständig auf. Bei den Vakzinen von Biontech, Moderna und Astrazeneca sind hierzu zwei Impfungen notwendig. Bei dem neu in Deutschland zugelassenen Impfstoff von Johnson und Johnson ist hingegen nur eine Impfung notwendig.

  • Mehr zum Thema: Immun nach einem Pieks: Darum ist bei Johnson & Johnson nur eine Impfdosis notwendig

Derzeit sucht die Bundesregierung noch nach einem Verfahren, wie bereits vollständig Geimpfte ihre Bescheinigung nachträglich erhalten können.

Kostet der digitale Impfpass etwas?

Das Zertifikat soll kostenfrei ausgestellt werden, wie aus der Position der EU-Staaten hervorgeht

Bekomme ich das Zertifikat auch, wenn ich bereits Corona hatte?

Laut Empfehlung des Robert-Koch-Instituts sollen sich auch bereits Genesene gegen Covid-19 impfen lassen, sechs Monate nach ihrer durchgestandenen Infektion. Bei denjenigen reicht laut Experten dann eine Impfung für die vollständige Schutzwirkung aus.

Dennoch hat die Bundesregierung bereits Pläne, um auch ihnen Freiheiten zu ermöglichen. Lag eine Corona-Infektion vor, die durch einen Test nachgewiesen wurde, wird dem Betroffenen kein Impfpass, sondern ein Genesungszertifikat ausgestellt. Bei einem negativen Testergebnis soll, so das EU-Gesetz, eine Testbestätigung im digitalen Ausweis ausgespielt werden

Wann kommt der digitale Impfpass?

Wann genau der digitale Impfpass in Deutschland eingeführt wird, ist noch nicht klar. Das BMG schreibt, es gehe derzeit davon aus, dass das Angebot bis zum Ende des zweiten Quartals bereitgestellt werden könne.

Auch eine erste Testphase ist möglich, die bereits Ende Mai oder Anfang Juni starten könnte. Das ließe Einrichtungen, Handel und Gastronomen Zeit, sich auf die Überprüfung und Abläufe vorzubereiten.

Worum genau handelt es sich bei dem digitalen Dokument?

Der digitale Impfnachweis wird in der Arztpraxis oder in einem Impfzentrum generiert. Nach Eingabe oder Übernahme der Daten wird ein 2D-Barcode erstellt, den die Nutzer direkt abscannen können oder auf einem Papierausdruck mitbekommen und später einscannen können, heißt es vom Bundesgesundheitsministerium.

Der digitale Impfnachweis werde dann von den Nutzern über eine App, die kostenfrei zum Download bereitgestellt wird, auf dem Smartphone gesteuert. Damit werde nach der Impfung in einem Impfzentrum oder beim niedergelassenen Arzt ein sogenanntes Impfbescheinigungstoken (2D-Barcode) abgescannt. Die App speichert die Impfbescheinigung lokal auf dem Smartphone. Dieser 2D-Barcode ist nur einmalig einlesbar und die Impfbescheinigung ist anschließend an das einlesende Smartphone gebunden.

  • Surftipp: Alle Neuigkeiten zur Corona-Impfung finden Sie im News-Ticker von FOCUS Online 

Wo ist die Information gespeichert? Was passiert, wenn ich kein Smartphone habe oder es verliere?

Das Zertifikat soll nicht zentral auf einem Server gespeichert werden, sondern jeweils auf dem Smartphone der Anwender. Menschen, die kein Smartphone besitzen, erhalten zusätzlich zu dem Eintrag im analogen gelben Impfpass einen Ausdruck der digital einlesbaren Impfbescheinigung als QR-Code auf Papier.

Auch bei einem Verlust oder Wechsel des Smartphones kann das Zertifikat über den ausgedruckten QR-Code erneut ins Handy eingelesen werden.

Eltern, deren Kinder noch kein Smartphone besitzen, können zudem die Daten ihrer Kinder auf ihrem Smartphone speichern.

Wo gilt der digitale Nachweis?

Der deutsche Impfpass soll kompatibel sein mit dem Covid-Zertifikat, an dem im Moment auf EU-Ebene gearbeitet wird. Welche Vorteile – etwa Quarantäne-Befreiung – die EU-Staaten gewähren, sollen die Länder selbst entscheiden können.

Die jeweiligen Länder sollen zudem selbst festlegen, ob sie auch Impfungen mit Präparaten anerkennen, die nur in bestimmten Ländern, aber nicht in der gesamten EU zugelassen sind – beispielsweise das russische Sputnik V.

Die Regeln sollen zunächst für zwölf Monate gelten. Das Europaparlament könnte Ende des Monats seine Position festlegen, anschließend dürften die Verhandlungen mit den EU-Staaten beginnen.

Welche Daten werden erfasst?

Anders als der analoge, gelbe Impfpass, wird das digitale Dokument ausschließlich Informationen wie den Nachweis der Corona-Impfung oder der überstandenen Erkrankungen beinhalten.

Dazu enthält der über die App erzeugte Impfprüfnachweis nur die Information, ob die Impfung gültig ist, „gegebenenfalls die Chargennummer und den Namen des Geimpften sowie gegebenenfalls das Geburtsdatum“, erklärt das Bundesgesundheitsministerium

Wird es trotzdem noch den gelben analogen Impfausweis geben?

Die analoge, gelbe Variante enthält im Gegensatz zur digitalen alle Impfungen einer Person. Er bleibt also weiterhin bestehen.

„Der digitale Impfnachweis ist lediglich ein freiwilliges und ergänzendes Angebot. Wenn Geimpfte kein Smartphone besitzen oder dieses verloren haben, ist der Impfnachweis über das bekannte „gelbe Heft“ selbstverständlich weiterhin möglich und gültig“, schreibt das BMG.

Wo werden meine Daten gespeichert? Sind sie sicher?

Die digitalen Impfnachweise werden nur temporär im Impfprotokollierungssystem erstellt und anschließend wieder gelöscht. Eine dauerhafte Speicherung ist nur dezentral auf den Smartphones des jeweiligen Nutzers vorgesehen.

Auch ein zentrales Impfregister ist damit also nicht geplant. jeder kann selbst entscheiden, ob und wann er diese Daten löscht. Zudem sind die Daten bei Speicherung verschlüsselt.

Entgegen den ursprünglich diskutierten Konzepten soll bei der Lösung nicht auf die Verschlüsselungstechnik von so genannten Blockchains gesetzt werden, sondern auf traditionelle Verschlüsselungstechnik.

  • Surftipp: Alle Neuigkeiten zur Corona-Pandemie finden Sie im News-Ticker von FOCUS Online 

Ist der digitale Impfpass fälschungssicher?

Der digitale Impfnachweis darf zum einen nur von autorisierten Personen in Impfzentren, Arztpraxen und Krankenhäusern ausgestellt werden. Bei der Überprüfung von digitalen Impfnachweisen ist – wie in der analogen Welt auch – zudem voraussichtlich ergänzend ein Lichtbildausweis vorzulegen.

Der digitale Impfnachweis ist zudem kryptographisch vor Veränderungen geschützt und gleichzeitig an ein Smartphone gebunden, sodass auch ein möglichst umfassender Schutz vor Vervielfältigung besteht, wie das BMG erklärt.

Geht mit dem digitalen Impfpass eine Impfpflicht einher?

Der digitale Impfpass stellt lediglich einen Nachweis der durchgeführten Covid-Impfung dar. Damit sind Personen in Deutschland nicht dazu gezwungen, die Impfung auch durchführen zu lassen.

Wer entwickelt den digitalen Impfpass?

Der digitale Impfpass wird in Deutschland unter der Führung des amerikanischen Technologiekonzerns IBM entstehen. Beteiligt sind auch das Kölner Start-up Ubirch, der schwäbische IT-Dienstleister Bechtle und Govdigital, ein genossenschaftlicher Zusammenschluss von zehn IT-Dienstleistern der öffentlichen Hand.

Ähnlich wie bei der offiziellen Corona-Warn-App des Bundes soll die Entwicklung des Systems als Open-Source-Projekt programmiert und transparent gemacht werden. Der Impfnachweis soll dann entweder in der Corona-Warn-App oder einer separaten Anwendung hinterlegt werden, die von der IBM programmiert wird.

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