Manchmal schreibt die Politik Geschichten, die maneigentlich gar nicht glauben kann. Während das Bundesgesundheitsministerium indieser Woche den teilweisen Abschied von der Rx-Preisbindung quasi eingeleitet hat, willdie Große Koalition im Bundestag einen Antrag beschließen, in dem man sichschützend vor die Buchpreisbindung stellt. Das Ganze wird noch absurder, wennman sich den Hintergrund des Antrages anschaut: Union und SPD reagieren damitnämlich auf eine Attacke der Monopolkommission auf die festen Buchpreise – und diehat ja den Apothekenmarkt bekanntlich auch im Visier.
In dieser Woche hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einenWeg eingeleitet, der den gesamten Apothekenmarkt verunsichert. Dass DocMorrisund Co. seit zwei Jahren bereits Rx-Boni in unbegrenzter Höhe geben dürfen, warnach dem EuGH-Urteil (Oktober 2016) klar. Doch anstatt dieser Einschränkung derRx-Preisbindung entgegenzuwirken, will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dieRabatte gewissermaßen salonfähig machen. Denn gestern teilte Spahn mit, dass erRx-Boni für EU-Versender begrenzt auf eine Höhe von 2,50 Euro zulassen will.Beschließt der Gesetzgeber diesen Vorschlag, ist die Einschränkung nicht mehr „nur“durch den EuGH gegeben, sondern auch durch den Bundestag.
SPD-Antrag: „Kulturgut Buch fördern – Buchpreisbindung erhalten“
Doch der gleiche Bundestag wird in dieser Woche höchstwahrscheinlich der einzigen anderen festen Preisbindung, nämlich der für Buchpreise,den Rücken stärken. Denn die SPD-Bundestagsfraktion hat einen Antrag mit demNamen „Kulturgut Buch fördern – Buchpreisbindung erhalten“ ins Parlamenteingebracht. Nach Informationen von DAZ.online besteht Einigkeit mit der Union –die Regierungsfraktionen könnten den Antrag schon am kommenden Donnerstagbeschließen.
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Der Antrag ist eine Reaktion auf ein Sondergutachten der Monopolkommission. Darin stellte die Kommission die Festpreise bei Büchern infrage – mit Verweis auf den EuGH-Entscheid zu den Arzneimittelpreisen. Das Gutachten „Die Buchpreisbindung in einem sich ändernden Marktumfeld“ hatte die Kommission ohne konkreten Auftrag anlässlich des EuGH-Urteils erstellt. Darin erklären die Ökonomen aus rechtlicher Sicht den Schutz des Kulturguts Buch zwar zu einem grundsätzlich anzuerkennenden kulturpolitischen Ziel. Allerdings halten sie es für fraglich, ob sich objektiv belegen lässt, dass die Buchpreisbindung einen kulturpolitischen Mehrwert generiert, der den mit ihr verbundenen Markteingriff rechtfertigt.
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