Fehlende Kartenlesegeräte – auch in Deutschland ein Problem?

Im Nachbarland Österreich war man eigentlich, was das E-Rezept angeht, ein bisschen weiter. Seit 1. Juli sollte es flächendeckend eingesetzt werden. Probleme gibt es dort aber auch. So sollen in Apotheken rund 5.000 Kartenlesegeräte fehlen. Aktuell ist das in Deutschland kein Thema, könnte es Experten zufolge aber werden, wenn der Abruf der E-Rezepte per eGK startet. Vom NNF gibt es nur Zahlen zu den erstatteten Geräten, diese müssen aber nicht deckungsgleich mit den tatsächlich vorhandenen sein.

Demnächst soll es möglich sein, E-Rezepte auch mit der elektronischen Gesundheitskarte abzurufen. Die endgültige Spezifikation soll noch im August veröffentlicht werden und dann müssen die Softwarehäuser ran, die neue Funktion umsetzen. Möchte dann künftig ein Patient seine E-Rezepte per eGK abrufen, wird seine Karte per E-Health-Kartenterminal, wo auch die SMC-B steckt und gegebenenfalls der HBA, eingelesen. Doch offensichtlich gibt es Bedenken, dass diese Kartenterminals zum Nadelöhr beim Abruf der E-Rezepte per eGK werden könnten. Das war kürzlich im „Handelsblatt“-Fachdienst Inside zu lesen. 

In Österreich ist dies nämlich aktuell der Fall. Dort sollte eigentlich zum 1. Juli die bisherige elektronische Übermittlung von Rezepten im Rahmen der E-Medikation, die über die Elektronische Gesundheitsakte läuft, enden und nur noch das neue E-Rezept gelten. Doch diese Frist wurde vom Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Der Grund dafür ist, dass in den Apotheken noch rund 5.000 Kartenlesegeräte fehlen. Laut der einzig möglichen Lieferfirma könnten diese frühestens ab Ende September ausgeliefert werden und stünden erst gegen Jahresende flächendeckend zur Verfügung. Hunderte Apotheken verfügten aktuell nur über ein einziges Kartenlesegerät, heißt es.

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Wie viele Geräte tatsächlich in deutschen Apotheken stehen, lässt sich schwer ausmachen. Der NNF erklärt auf Nachfrage, dass über 65.000 Kartenlesegeräte refinanziert wurden. Die TI-Vereinbarung sehe ein pauschalisiertes Verfahren vor, das sich ausschließlich nach der Anzahl der zulasten der GKV abgegebenen Rx-Packungen richte, heißt es weiter. Seitens des NNF könne man deshalb keine Aussagen treffen, wie viele Kartenlesegeräte sich in welcher Apotheke befinden, weil diese dafür keinen spezifischen Antrag stellen müssen.

Was wird erstattet?

Alle Apotheken bekommen auf Antrag im Rahmen des Erstausstattungs-Bundles zwei stationäre Kartenterminals refinanziert. Die Erstattung zusätzlicher Kartenterminals richtet sich nach der Menge der zulasten der GKV abgegebenen Rx-Packungen. Sie muss nur gesondert beantragt werden, wenn über 79.999 Packung abgegeben werden. Ob die Geräte tatsächlich angeschafft wurden, spielt keine Rolle.

Zwei Geräte sollten in jeder Apotheke stehen

Somit kann die Zahl der erstatteten Geräte von den tatsächlich vorhandenen abweichen. Zudem kann es natürlich sein, dass noch nicht alle Apotheken die Erstattung beantragt haben. Es könnten daher auch mehr Kartenleser in den Apotheken stehen als refinanziert wurden. In Deutschland dürften anders als in Österreich die meisten Apotheken aber zumindest zwei Geräte haben, denn die TI-Erstausstattungspakete der Softwarehäuser enthielten im Regelfall zwei stationäre E-Health-Kartenterminals. 

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