Erstattung für nicht verimpften Grippeimpfstoff kann beantragt werden

Ab dem heutigen Mittwoch können Apotheken die Erstattung für ihre liegengebliebenen Grippeimpfstoffe aus der letzten Saison beantragen. Wie der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) mitteilt, ist das Portal nun hierfür freigeschaltet. Der NNF ist vom Bundesministerium für Gesundheit für die Abwicklung beliehen worden. Sechs Wochen, bis zum 30. November, haben die Apotheken nun Zeit, sich um die Antragstellung zu kümmern. Mit einer Auszahlung der Erstattungsbeträge kann laut NNF voraussichtlich noch in diesem Jahr gerechnet werden. 

In der vergangenen Saison sind die Apotheken auf vielen, vielen Packungen Grippeimpfstoff sitzengeblieben. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte nämlich zusätzliche Dosen beschafft, die neben den bereits regulär von Apotheken bestellten in den Vertriebsweg gespeist wurden. Man wollte vermeiden, dass die Corona-Pandemie mit einer Grippewelle zusammentrifft und setzte auf möglichst viele Influenza-Impfungen. 

Corona-Vakzine gab es erst mit Beginn dieses Jahres und zunächst auch nicht für alle. Allerdings ging zum Ende des Jahres nach anfänglicher Impfstoff-Knappheit die Nachfrage nach der Grippeimpfung stark zurück, somit wurden die Impfstoffe zum teuren Ladenhüter. Von einem Wert von mehreren Millionen Euro ist die Rede. Allein im Bezirk Nordrhein waren es einer Umfrage des dortigen Apothekerverbandes zufolge mehr als 100.000 Grippeimpfdosen im Wert von rund 1,2 Millionen Euro.

Mehr zum Thema

Antrag ab 20. Oktober möglich

Nicht genutzte Grippeimpfstoffe: So bekommen Apotheken ihr Geld zurück

Lange war nicht klar, wer die Kosten trägt. Letztendlich sagte der Bund zu, 16 Millionen Euro für die liegengebliebenen Spritzen zur Verfügung zu stellen. Am 7. Oktober 2021 wurde der NNF des Deutschen Apothekerverbands vom BMG für die Abwicklung beliehen.

So wird die Erstattung beantragt

Ab dem heutigen Mittwoch können Apotheken die Erstattung nun beantragen. Wie der NNF mitteilt, wurde im Portal ein Formular bereitgestellt. Apotheken werden gebeten, die Anträge ausschließlich online zu stellen. Das sei einfach und schnell, und helfe, die Verwaltungskosten niedrig zu halten, heißt es in der Mitteilung des NNF. Und außerdem ist es im Sinn der Apotheker, denn die Verordnung sieht vor, dass der Fonds seine Verwaltungskosten vor Auszahlung an die Apotheken in Abzug bringen muss. Das heißt: je mehr Aufwand, desto geringer die zur Verfügung stehende Auszahlungssumme.

In dem Formular können die Apotheken dann eine Eigenerklärung abgeben, wie viel Impfstoff in der vergangenen Saison bei ihnen übrig geblieben ist. Gemeldet werden muss der Netto-Einkaufspreis. Der NNF weist darauf hin, dass etwaige Rabatte oder andere Erstattungen vorher abgezogen werden müssen. Maßgeblich sei der Rechnungsbetrag. Ist alles eingetragen und abgesendet, sollen die Apotheken umgehend per E-Mail eine Eingangsbestätigung mit einer Kopie des Antrags erhalten.

Bis 30. November ist Zeit, die Erstattung zu beantragen. Die anspruchsbegründenden Unterlagen sind bis 31. Dezember 2024 aufzubewahren.

Wie geht es nach Fristablauf weiter?

Nach dem 30. November will der NNF die Anträge dann auf Plausibilität prüfen und die Ansprüche ermitteln. Im Anschluss wird eine Sammelrechnung an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) gestellt. Mit einer Auszahlung der Erstattungsbeträge kann laut NNF voraussichtlich noch in diesem Jahr gerechnet werden.

Quelle: Den ganzen Artikel lesen