Mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz will das Bundesgesundheitsministerium jetzt einen Konflikt lösen, der seit dem EuGH-Urteil im Herbst 2016 schwelt. Allerdings war schon im vergangenen Jahr, während des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) immer wieder zu hören, dass das BMG den Versandhandelskonflikt bereits mit diesem Gesetz lösen wollte. Aus Unterlagen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) geht hervor, dass man im Haus von Minister Peter Altmaier offenbar den Eindruck hatte, dass sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Erhalt des Rx-Versandes durch höhere Apotheken-Honorare erkaufen wollte.
Nach der Bundestagswahl 2017 vereinbarten Union und SPD im Koalitionsvertrag, dass man sich für das Rx-Versandverbot „einsetzen“ will. Gesagt, nicht getan. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat bislang keinen Gesetzentwurf dazu vorgelegt. Vielmehr liegt nun der Kabinettsbeschluss einer Apothekenreform vor, die unter anderem ein Rx-Boni-Verbot für GKV-Versicherte, neue pharmazeutische Dienstleistungen und mehrere Honorar-Anpassungen für die Apotheker enthält.
Unterlagen, die der WDR und der NDR recherchiert haben und die nun auch DAZ.online vorliegen, zeigen, dass das Bundesgesundheitsministerium schon früher eine ähnliche Regelung verfolgte: im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV). Zur Erinnerung: Im GSAV hat der Gesetzgeber hauptsächlich auf die Arzneimittel-Skandale aus dem vergangenen Sommer reagiert – es enthält allerdings mehrere „sachfremde“ Regelungen. Immer wieder zu hören war damals auch, dass Spahn seine Vorschläge zum Apothekenmarkt schon im GSAV unterbringen wollte.
BMWi: Es ist mit weiteren Zuwendungen für Apotheken zu rechnen
Den BMWi-Unterlagen zufolge stand wohl zur Debatte, die Regelungen zur Erhöhung des Apothekenhonorars und zum damals noch geplanten Rx-Boni-Deckel über das Parlament per Änderungsantrag im GSAV unterzubringen. Der Vorteil für Spahn: Mit dem Bundeswirtschaftsministerium – das eigentlich für das Apothekenhonorar zuständig ist – und dem Rest der Bundesregierung hätte sich Spahn nicht mehr abstimmen müssen. Dazu heißt es daher in den BMWi-Papieren: „Sehr kritisch zu sehen ist die beabsichtigte Umsetzung des Apothekenpakets über Änderungsanträge. Dies minimiert die fachliche Abstimmung und Mitwirkung anderer Ressorts, insbesondere des BMWi.“
Auch zu dem Inhalt dieses „Pakets“ schreibt das BMWi eine fachliche Beurteilung –schließlich ist der Wirtschaftsminister, wie oben beschrieben, der eigentliche Verordnungsgeber für die Arzneimittelpreisverordnung: „Es ist mit weiteren finanziellen Zuwendungen für die Apotheken zu rechnen, um die Zustimmung zum Erhalt des Versandhandels zu erreichen.“ Das BMWi wollte daher unbedingt ein eigenes Gesetzgebungsverfahren samt Kabinettsabstimmung erreichen – dies bekam es dann auch.
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