Ab dem morgigen 1. September gilt eine überarbeitete Coronavirus-Impfverordnung. Sie regelt unter anderem einen Anspruch auf Auffrischimpfungen. Zudem schreibt sie fest, dass Apotheken für die Nachtragung einer COVID-19-Impfung in den gelben Impfpass eine Vergütung von 2 Euro erhalten. Und: Apotheken sind ab Oktober auch für die Belieferung der Impfzentren mit Impfstoffen zuständig.
Eigentlich sollte die neue Impfverordnung bereits am 18. August in Kraft treten. Doch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ließ auf sich warten – erst heute war es so weit. Damit können die neuen Regelungen am 1. September in Kraft treten.
Nachjustiert wurde an vielen Stellen. Für Apotheken relevant ist vor allem eine neue Honorierungsregelung:
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