Ab dem 1. April können gesetzlich Versicherte dringend benötigte Bescheinigungen von ihrem Arzt vorübergehend auch ohne Vorlage der Gesundheitskarte bekommen.
Auf die entsprechende Abstimmung desSpitzenverbands der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.
Rezepte per Post
Praxen dürfen ihren Patienten demnach bis zum 30. Juni dringend benötigte Folgerezepte, Folgeverordnungen und Überweisungen per Post zusenden, wenn der Kontakt zum Patienten nur per Video oder Telefon möglich ist.
Konkret bekommen Patienten Folgerezepte für Arzneimittel, für die Krankenbeförderung und Heilmittel wie etwa Krankengymnastik sowie die häusliche Krankenpflege – und Überweisungen zu anderen Ärzten.
Auch Hilfsmittel kann der Arzt den Angaben des GKV zufolge verordnen – ausgenommen sind jedoch Seh- und Hörhilfen.
Geringere Ansteckungsgefahr
Die Regelung soll sicherstellen, dass Patienten in der Zeit der Kontaktsperre nicht persönlich in die Praxis kommen müssen. Die Patientendaten übernehmen die Praxen aus der Kartei. Voraussetzung ist, dass der Patient beim jeweiligen Arzt in Behandlung ist.
Deutsche Presse-Agentur (dpa)
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