Gesundheitspolitiker und Verbraucherschützer üben massive Kritik daran, dass es ab Montag keine telefonischen Krankschreibungen bei Atemwegsbeschwerden mehr geben soll.
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) nannte den Schritt am Samstag „verfrüht“.
Zum jetzigen Zeitpunkt sei es wichtig, Infektionsrisiken konsequent zu vermeiden, sagte sie am Samstag.
Auch Vertreter anderer Parteien und Verbraucherschützer sprachen von einem Fehler und forderten, dass die Entscheidung zurückgenommen wird.
Angst vor Ansteckung in Arztpraxen besteht weiterhin
„Es ist zu befürchten, dass nun auch Covid-19-Patienten wieder in den Arztpraxen erscheinen und dadurch andere Menschen anstecken. Das muss verhindert werden“, sagte Huml.
Sie forderte eine Verlängerung der Ausnahmeregelung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen hatte am Freitag beschlossen, diese auslaufen zu lassen.
Betroffene Arbeitnehmer müssen sich demnach ab Montag wieder in der Praxis vorstellen.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hatte das begrüßt.
Neuregelung stößt auf massive Kritik
Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach schrieb dagegen bei Twitter: „Es ist Unsinn, die Ansteckung in der Praxis zu forcieren, da die Patienten auf dem Weg und in der Praxis noch keine wirksame Schutzmaske haben. Ein klarer Fehler.“
Der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Klaus Müller, sprach nannte den Beschluss des Bundesausschusses „unverantwortlich“.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Maria Klein-Schmeink, forderte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf, diesen „noch vor Montag außer Kraft zu setzen“.
Ärzte und Kliniken ebenfalls nicht einverstanden
Auch Ärzte und Kliniken sind nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nicht einverstanden mit der Entscheidung, telefonische Krankschreibungen nicht mehr zu ermöglichen.
Das sei weder für die Praxen noch für die Patienten gut, hieß von der KBV, die die Praxisärzte vertritt.
Der Beschluss im G-BA sei gegen die Stimmen der Praxen und Krankenhäuser gefasst worden.
Das Beschlussgremium des Bundesausschusses ist mit drei unparteiischen Mitgliedern, fünf Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen und insgesamt fünf Ärzte- und Klinikvertretern besetzt.
Deutsche Presse-Agentur (dpa)
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