Corona-Ausgangsbeschränkungen: Was ist trotz des Virus eigentlich noch erlaubt?

Derzeit zwingt die Verbreitung des höchstinfektiösen Sars-CoV-2 Virus die Menschen zu allerhand Einschränkungen und Umstellungen.

Um weitere Infektionen mit Covid-19 zu verhindern, bleiben Geschäfte und Einrichtungen, die keine Grundversorgung der Bevölkerung gewährleisten, weiterhin geschlossen.

Durch diese verschiedene Maßnahmen, sind viel Deutsche derzeit in ihren eigenen vier Wänden völlig isoliert.

Trotzdem bleiben manche Dinge im Alltag weiterhin erlaubt – und diese sorgen nicht nur für jede Menge Ablenkung, sondern schützen auch vor einem drohenden Lagerkoller.

Corona zwingt die Menschen zu großen Umstellungen

Die weltweit angespannte Lage aufgrund des neuartigen zwingt viele Menschen zu erheblichen Umstellungen in ihrem Alltag.

Wer in diesen Tagen die Möglichkeit hat, bleibt zu Hause, arbeitet aus dem Homeoffice und reduziert seine sozialen Kontakte auf ein Minimum.

Durch Maßnahmen wie diese erhoffen sich Experten, Virologen, Wissenschaftler und Co. eine schnelle Eindämmung der Infektionen, um die Normalität schnell wieder zurückzubringen.

Trotz diesen Einschränkungen, sollte man auf keinen Fall voreilig den Kopf in den Sand stecken – einige Dinge bleiben trotz der aktuellen Krise weiterhin erlaubt, bieten eine willkommende Abwechslung und können unter anderem auch zum gesellschaflichen Allgemenwohl beitragen.

Diese Dinge darf man trotz Corona weiterhin unternehmen

Wer sich zwischen Quarantäne, Kontaktverbot und Hamsterkäufen mal wieder nach Routine und Normalität sehnt, sollte jetzt besonders gut aufpassen – einige Freizeitaktivitäten bleiben überraschender Weise erlaubt.

1. Autokino

Sport-, Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen mussten in den vergangenen Tagen ihre Türen schließen – dazu zählen auch Kinos.

Verschiende Streamingdienste wie Netflix und Co. schaffen hier schnelle Abhilfe für zu Hause und haben auch in Zeiten vor Corona eine Art des Filmeschauens in Vergessenheit geraten lassen – das Autokino.

Jetzt könnte diese Unternehmung allerdings ein überraschendes Comeback feiern, denn einige von ihnen dürfen in Zeiten der Corona-Pandemie unter strengen Regeln und Vorschriften tatsächlich öffnen und Filme im Freien zeigen.

Um diese Möglichkeit zu genießen, dürfen sich im Auto allerdings nicht mehr als zwei Personen befinden, Tickets sind nur im Vorverkauf erhältlich und Snacks müssen selbst mitgebracht werden.

2. Blutspenden

Kaum zu glauben, aber wahr – wer in diesen Tagen etwas Gutes tun will, darf weiterhin Blut spenden gehen.

Laut dem Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes fallen Blutspendetermine nicht unter die Ausgangsbeschränkungen bzw. das Veranstaltungsverbot – Experten raten sogar zu weiteren Blutspenden.

Wer gesund und fit ist, sollte also guten Gewissens an den Bluspendeterminen teilnehmen und so Leben retten – auch unabhängig von Covid-19 werden laut Angaben des Deutschen Roten Kreuzes West allein im Versorgungsgebiet Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland täglich rund 3.500 Blutspenden benötigt, um die Versorgung der Patienten sicherzustellen.

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3. Sport

Zwar bleiben Vereine und Fitnessstudios während der Coronakrise geschlossen, aber der tägliche Joggingrunde, das Workout im Garten oder auf dem Balkon steht auch der Virus nicht im Weg.

Natürlich sind auch hier einige Dinge zu beachten – auf das Joggen in Gruppen sollte man zum Beispiel verzichten und Kontakt zu anderen Personen meiden. Auch hier ist der Sicherheitsabstand von zwei Metern zu beachten.

Während der Corona-Pandemie gilt: Sport ist gesund, stärkt das Immunsystem und macht den Kopf frei. Am besten wählt man aber Laufrouten und Trainingsorte, an denen man alleine schwitzen kann.

Solange man also für sich unterwegs ist, tut Sport gut und unterstützt so sogar die Gesundheit.

4. Gartenarbeit

Gerade in Zeiten der Isolation, stellt der eigene Garten einen schönen Rückzugsort dar. Zusätzlich tut auch dem Körper frische Luft gut, denn die Frühlingssonne versorgt ihn mit wichtigem Vitamin D.

Trotz der momentanen Einschränkungen, darf man seinen privaten Garten betreten, ihn verschönern oder einfach entspannen – dies gilt in den meisten Fällen auch für den gepachteten Kleingarten, obwohl er all zu oft nicht in Hausnähe liegt.

Vorsicht sollte nur dann gelten, wenn man in die Versuchung kommt, sich mit seinen Nachbarn auszutauschen – hier sollte unbedingt der Sicherheitsabstand beachtet und eingehalten werden.

Wer keinen Garten hat, kann auch seinen Balkon für die Frühlings- und Sommersaison vorbereiten und hier entspannende Stunden an der frischen Luft verbringen.

5. Umziehen

Die alte Wohnung ist gekündigt, die neue startklar zum Einzug. Trotz der aktuellen Maßnahmen, darf der geplante Umzug in den meisten Fällen auch tatsächlich stattfinden.

Solange es die Ausgangssperre zulässt, ist ein Umzug durchaus erlaubt. Aufgrund des Kontakverbotes, sollte man aber mit Vorsicht auswählen, wer einen beim Möbeltransport und Co. unterstützt.

Auf atmen können auch diejenigen, die Transport einem Umzugsunternehmen überlassen. Denn Möbel-Speditionen haben eine Beförderungspflicht, sobald sie einen Auftrag angenommen haben – diese gilt auch während Corona.

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Antonia Hagedorn

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