Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sich zu aktuellen Maßnahmen gegen eine Coronavirus-Ausbreitung sowie zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe geäußert:
„Für den jetzigen Moment halten wir Reisebeschränkungen nicht für angemessen und verhältnismäßig. Denn die Wahrheit ist natürlich, wenn eines der Länder in der Region entsprechende Maßnahmen ergreifen würde, setzte das logischerweise alle anderen nicht nur unter politischen, sondern auch einfach unter ganz faktischen Zwang, darauf reagieren zu müssen… Wir haben uns darauf geeinigt, dass bei vorhandener Symptomatik oder Verdacht jetzt besser einmal mehr auf das Virus getestet wird als ein Mal zu wenig. Am Geld jedenfalls und an der Erstattung der gesetzlichen Krankenkassen für eine entsprechende Testung darf es nicht scheitern.“
Zum Sterbehilfe-Urteil sagt Spahn: „Denn ich finde es genauso wichtig, dass aus einem Recht auf selbstbestimmtes Sterben nicht eine Gewöhnung und in der Folge gar eine sich aus einer gesellschaftlichen Erwartungshaltung ergebende Pflicht zur Inanspruchnahme von Sterbehilfe entwickeln darf. Wir müssen immer die Betroffenen und ihre Angehörigen im Auge haben. Sie verdienen es, dass diese Frage zufriedenstellend und auch rechtssicher gelöst wird… Was ich aber eben wichtig finde, und das ist ja das, was wir dann abwägen müssen, ist, dass es keinen Anspruch gibt auf Suizidhilfe. Und wenn es diesen Anspruch gegen Dritte nicht gibt, stellt sich eben die Frage, aus meiner Sicht jedenfalls, ob es diesen Anspruch denn dann gegen eine Behörde und gegen den Staat geben kann.“
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