Mit Blick auf die flächendeckende Einführung des E-Rezeptes hat sich in den vergangenen Monaten eine wichtige Frage entwickelt: Wird es nur einen einzigen, einheitlichen Weg zur Übermittlung des E-Rezeptes geben oder soll es mehrere Anwendungen (Apps) geben, mit denen der Patient seine digitalen Verordnungen an die Apotheke seiner Wahl weiterleiten kann? Die Apotheker fordern die Festlegung auf einen einheitlichen Übermittlungsweg. Das Bundesgesundheitsministerium hat nun aber einen Referentenentwurf vorgelegt, nach dem es zwar eine zentrale Anwendung der Gematik geben soll, aber auch andere Wege offenbleiben sollen. Und: Den Apothekern winkt ein neues Zusatzhonorar.
Das E-Rezept wird derzeit in mehreren Pilotregionen getestet. Ganz vorne mit dabei sind auch die Apotheker, die unter anderem in Berlin mit den Ärzten kooperieren. Dort verordnen einige Ärzte bereits digital und einige Apotheken können die E-Rezepte beliefern und dann abrechnen. Dazu kommt in Berlin die vom Deutschen Apothekerverband entwickelte WebApp zur Anwendung. Die ABDA wünscht sich, dass die App bei der flächendeckenden Einführung des E-Rezeptes einmal zur Standard-App wird. Sie soll, so der Wunsch der Apotheker, der einzige und einheitliche Weg werden, auf dem Patienten ihre E-Rezepte an ihre Apotheken oder Versender weiterleiten. Doch da haben einige andere Anbieter etwas dagegen: Die Versandapotheken hierzulande und im Ausland wollen eigene Apps auf den Markt bringen.
Mit einem neuen Gesetz will das Bundesgesundheitsministerium nun dafür sorgen, dass, wie unter anderem die Versender es fordern, mehrere Übermittlungswege möglich sind. Mit dem Patientendaten-Schutzgesetz will das BMG in erster Linie Näheres zur Einführung der Patientenakte regeln. Der Entwurf enthält aber auch einen Passus zum E-Rezept. Aus dem BMG hieß es dazu, dass die Gematik, an der die Apotheker beteiligt sind, eine zentrale App entwickeln soll. Aus dieser App soll der Patient schon entscheiden können, an welche Apotheke er seine Verordnung weiterleitet. Allerdings soll es auch möglich sein, das E-Rezept aus der Gematik-App über bestimmte Schnittstellen an die Anwendungen anderer Anbieter weiterzuleiten. Die vom DAV entwickelte App wäre somit eine von vielen, die der Gematik-App nachgeordnet ist. Allerdings haben die Apotheker über ihre Beteiligung an der Gematik natürlich die Möglichkeit, bei der Entwicklung dieser E-Rezept-App mitzuwirken.
Aus dem Ministerium hieß es dazu, dass man damit der Sorge der Apotheker entgegenkomme, dass E-Rezepte möglicherweise direkt vom Arzt an die (Versand-)Apotheken weitergeleitet werden könnten. Allerdings habe auch ein Apothekerverband natürlicherweise Interessen. Man könne ihn schon alleine deswegen nicht mit dieser Aufgabe betrauen, sondern habe den Weg über die Gematik gewählt. Die Gematik-App solle „im Laufe des Jahres 2021“ zur Verfügung stehen, mit dem Gesetz soll die Gematik beauftragt werden, die Anwendung zu bauen. Auch interessant ist, dass das BMG plant, das E-Rezept unabhängig von der E-Patientenakte zu etablieren. Die App für die Verordnungen solle von Patienten auch genutzt werden können, wenn sie sich gegen die Nutzung einer E-Patientenakte entscheiden, hieß es aus dem Ministerium dazu.
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