Wegen Zahlungsunfähigkeit hat das Amtsgericht Essen dasInsolvenzverfahren gegen den zu zwölf Jahren Haft verurteilten Apotheker eröffnet.Unklar ist, inwiefern Betroffene mögliche Ansprüche werden durchsetzen können. EinVerhandlungstermin in einem Zivilverfahren wurde aufgrund desInsolvenzverfahrens kurzfristig aufgehoben.
Das Amtsgericht Essen hat als zuständiges Insolvenzgerichtin der vergangenen Woche ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des BottroperZyto-Apothekers Peter S. eröffnet, wie zuerst der WDR berichtet hat.Auslöser waren laut einer öffentlichen Bekanntmachung des Gerichts ein am vergangenenDienstag eingegangener Antrag des Apothekers, sowie ein im Dezember 2018eingegangener Antrag eines Gläubigers. Zum Insolvenzverwalter hat dasAmtsgericht den Essener Rechtsanwalt Klaus Siemon bestimmt. Auch dieStaatsanwaltschaft Essen hatte vor einigen Monaten einen Insolvenzantraggestellt.
Insolvenzgläubiger sollen ihre Forderungen bis zum 8. Augustanmelden. Für den 21. August ist eine Gläubigerversammlung einberufen, bei derder Fortgang des Verfahrens beschlossen wird. S. hat beantragt, dass er imRahmen des Privatinsolvenzverfahrens anschließend von seiner Restschuld befreitwird.
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Zwölf Jahre Haftfür Peter S.
„Sie haben die Apotheke in eine kriminelle Einrichtung verwandelt“
Das Landgericht (LG) Essen hatte den Apotheker im Juli 2018zu zwölf Jahren Haft verurteilt – wegen Verstoßes gegen dasArzneimittelgesetz in rund 15.000 Fällen und wegen Betrugs bei fast 60monatlichen Abrechnungen mit den Krankenkassen. Außerdem ordneten die Richter dieEinziehung eines Wertersatzbetrages in Höhe von 17 Millionen Euro an – und sieverhängten ein lebenslanges Berufsverbot. Der Apotheker, dessen Anwälte aufFreispruch plädiert hatten, wie auch die Staatsanwaltschaft und Nebenkläger, haben Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, mehr als60.000 Rezepturen gefälscht und rund 56 Millionen Euro betrügerisch abgerechnetzu haben. Die Anklage hatte dabei nicht nur unterdosierte Krebsmittel als Fälschungangesehen – sondern alle Rezepturen, die im Reinraumlabor von S. hergestelltwurden. Der Grund: Laut Staatsanwaltschaft wies die Dokumentation desApothekers durchgängig Mängel auf – und in seinem Labor hätten keineausreichenden Hygienestandards geherrscht. Zeugen hatten teils davon berichtet,der Apotheker habe in Straßenkleidung im Reinraumlabor gearbeitet und offenbarauch seinen Hund mit ins Labor genommen. Die Richter des LG Essen haben ihn inden Fällen freigesprochen, in denen sie keine Unterdosierung als erwiesenangesehen haben – da es keine konkreten Belege für Kontaminierungen derZubereitungen gegeben habe.
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