Ab sofort können mehr Betroffene des Bottroper-Zytoskandals eine finanzielle Entschädigung vom Land Nordrhein-Westfalen erhalten. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde ausgeweitet, die entsprechenden Anträge können ab sofort bis Ende Juni gestellt werden. Mit der Zahlung von 5000 Euro will das Land ein Zeichen der Anteilnahme und Solidarität setzen.
Ende 2016 wurde Peter Stadtmann, der ehemalige Inhaber der „Alten Apotheke Bottrop“ verhaftet. Damals wurde bekannt, dass er über Jahre hinweg patientenindividuelle Zytostatikazubereitungen hergestellt und abgegeben hatte, die eine reduzierte Wirkstoffmenge oder keinen Wirkstoff enthielten. Im Sommer 2018 wurde Stadtmann zu einer zwölfjährigen Haftstrafe und einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt.
Die zahlreichen Patientinnen und Patienten, die ihre Krebstherapeutika aus dieser Apotheke bezogen haben, beziehungsweise ihre Hinterbliebenen, müssen mit ihrem Schicksal leben. Es laufen diverse Schadenersatzprozesse gegen Stadtmann. Allerdings ist unklar, wie diese ausgehen werden und was letztlich beim insolventen Ex-Apotheker zu holen ist.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat Ende 2021 entschieden, den Betroffenen des Skandals als „Zeichen der Anteilnahme und Solidarität“ 10 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Allerdings beschränkte sich der Kreis derjenigen, die aus diesem Fonds 5000 Euro als Billigkeitsleistung beantragen können, zunächst nur auf die rund 2000 im Strafurteil gegen Stadtmann genannten Geschädigten. Sie haben noch bis 31. März 2023 Zeit, die Entschädigung zu beantragen.
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Im vergangenen Herbst sprachen sich die Fraktionen im Düsseldorfer Landtag dafür aus, den Kreis der Anspruchsberechtigten zu erweitern. Im Dezember 2022 fiel der entsprechende Beschluss im Landtag – nun teilt das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit, dass die Leistung ab sofort beantragt werden kann.
Anspruchsberechtigt sind jetzt alle Personen, die nachweislich im Zeitraum vom 1. Januar 2001 bis zum 28. November 2016 im Reinraumlabor der „Alten Apotheke“ Bottrop individuell zubereitete Zytostatika erhalten haben, beziehungsweise deren Hinterbliebene. Sie können ihren Antrag bis Ende Juni 2023 stellen.
Ob auch die neuen Anspruchsberechtigten 5000 Euro bekommen, will das Land nicht versprechen. Der Hilfsfonds enthält weiterhin 10 Millionen Euro – das sind 5000 Euro für 2000 Personen. Es kommt also darauf an, wie viele Betroffene wirklich einen Antrag stellen. Das NRW-Sozialministerium erklärt dazu auf seiner Webseite: „Die Billigkeitsleistung für den erweiterten Personenkreis errechnet sich aus den am 30. Juni 2023 zur Verfügung stehenden Mitteln im Verhältnis zu der Anzahl der bewilligten Anträge. Maximal beträgt die Leistung einmalig 5.000 Euro pro betroffener Person.“
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