Dass das BMG in der Ampel-Koalition an die SPD geht, war bereits bekannt. Nun ist auch die Personalfrage geklärt: Der Gesundheitsexperte Karl Lauterbach wird auf Jens Spahn (CDU) folgen und das Ministerium in den kommenden vier Jahren führen, wie der künftige Bundeskanzler Olaf Scholz heute bekannt gab.
Wer wird neue:r Bundesgesundheitsminister:in? Diese Frage war in den vergangenen Wochen oft Gegenstand von Spekulationen – denn mit Blick auf die COVID-19-Pandemie ist klar, dass ihm oder ihr nicht viel Zeit zum Einarbeiten bleibt. Angesichts der mehr als besorgniserregend hohen Inzidenzen ist schnelles und sicheres Handeln gefragt.
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Scholz lüftete heute auch das bisher gut gehütete Geheimnis, wer Spahns Nachfolge antreten wird: Er werde Karl Lauterbach für das Amt der Bundesgesundheitsministerin nominieren, kündigte Scholz bei einer Pressekonferenz in Berlin an. Der Epidemiologe sitzt seit dem Jahr 2005 für die SPD im Bundestag. Während der Pandemie war er Dauergast in diversen Talkshows gewesen. Er tritt kein leichtes Erbe an: In den vergangenen Wochen sind die Inzidenzen hierzulande wieder rasant gestiegen, die vierte Welle hat Deutschland voll im Griff.
Lauterbach bedankte sich für das Vertrauen der Partei und das positive Feedback auch vonseiten der Bevölkerung. „Mit mir wird es keine Kürzungen im Gesundheitssystem geben“, kündigte er an. Es gelte nun, das Gesundheitswesen zu stabilisieren und für kommende Herausforderungen zu wappnen.
Auch abseits der Pandemie hinterlässt Spahn einige Baustellen, denen sich Lauterbach wohl bald widmen muss, zum Beispiel die Reform der Notfallversorgung. Für die Apotheker:innen dürfte aber insbesondere die bevorstehende verpflichtende Einführung des E-Rezepts zum 1. Januar 2022 wichtig sein, die offenbar nicht ausreichend vorbereitet ist. Erst am vergangenen Mittwoch forderten einige der Gesellschafter der Gematik, darunter der Deutsche Apothekerverband, das E-Rezept erst dann in die Fläche zu bringen, wenn es sich in Praxistests bewährt hat. Das dürfte jedenfalls zum Jahreswechsel nicht gelingen – bisher haben den Angaben zufolge lediglich 42 elektronische Verordnungen den Prozess vollständig durchlaufen.
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