Apotheker darf nicht in Rabattverträge blicken
Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern fallen unter das Geschäftsgeheimnis. Unbeteiligte, zum Beispiel Apotheker, haben damit
Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern fallen unter das Geschäftsgeheimnis. Unbeteiligte, zum Beispiel Apotheker, haben damit
Nach Union und SPD hat sich nun auch die Bundestagsfraktion der Linken näher mit dem
Die politische Diskussion rund um die Arzneimittel-Lieferengpässe dreht sich immer mehr um die Generika-Rabattverträge. In