Keine Ausnahme für Pharmazieoberrat
Auch ein approbierter Pharmazieoberrat, der als Regierungsbeamter angestellt ist, ist Mitglied der Apothekerkammer und muss
Auch ein approbierter Pharmazieoberrat, der als Regierungsbeamter angestellt ist, ist Mitglied der Apothekerkammer und muss