Kalender und Taschentücher haben als Werbegaben nicht ausgedient
Der Bundesgerichtshof hat in Sachen Apotheken-Zuwendungen rigoros entschieden: Bei der Abgabe preisgebundener Arzneimittel verstößt jegliche
Der Bundesgerichtshof hat in Sachen Apotheken-Zuwendungen rigoros entschieden: Bei der Abgabe preisgebundener Arzneimittel verstößt jegliche