Apotheker darf nicht in Rabattverträge blicken
Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern fallen unter das Geschäftsgeheimnis. Unbeteiligte, zum Beispiel Apotheker, haben damit
Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern fallen unter das Geschäftsgeheimnis. Unbeteiligte, zum Beispiel Apotheker, haben damit
Die Europäische Arzneimittelagentur hat in den letzten zwei Jahren wirklich einiges mitgemacht. Der größte Einschlag