Landgericht Hamburg sieht abgefüllte Opiumtinktur als Fertigarzneimittel
Das Landgericht Hamburg hat eine in einer Apotheke unverändert abgefüllte und abgegebene Opiumtinktur als zulassungspflichtiges
Das Landgericht Hamburg hat eine in einer Apotheke unverändert abgefüllte und abgegebene Opiumtinktur als zulassungspflichtiges