Wer ab 1. Oktober weiter als „vollständig geimpft“ gilt – und wer nicht

Ab 1. Oktober müssen Sie ganz genau auf Ihren aktuellen Impfstatus achten. Die Bundesregierung hat eine weitreichende Änderung beim Impfstatus beschlossen. Ohne Booster-Impfung gelten Betroffene dann als ungeimpft. FOCUS Online sagt, was Sie jetzt beachten müssen.

Die Bundesregierung ändert zum 1. Oktober den Impfstatus von Millionen Menschen. Über Nacht gelten Zweitgeimpfte möglicherweise als „ungeimpft“.

Konkret gilt ab 1. Oktober: Zwei Impfungen reichen dann allein nicht mehr für den Impfstatus „vollständig geimpft“ aus.

Sie brauchen dann zusätzlich entweder einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage zurückliegt oder eine Drittimpfung.

  • Fallbeispiel: Anton erkrankte im April 2020 an Corona, der PCR-Test war positiv. Am 6. März 2021 erhielt er die Erstimpfung, am 3. Juni 2022 dann die Zweitimpfung. Laut Bundesregierung ist Anton weiterhin „vollständig geimpft“. Eine Drittimpfung ist nicht nötig, grundsätzlich sollte Anton allerdings mit seiner Hausarztpraxis über eine Drittimpfung sprechen. 

Das gilt auch dann, wenn Sie sich nach der Zweitimpfung mit dem Coronavirus infizieren und dies nachweislich per PCR-Test nachgewiesen wurde.

  • Fallbeispiel: Christioph ließ sich am 4. Januar 2021 erstmals impfen. Die Zweitimpfung erfolgte im November 2021. Sieben Monate später wurde das Coronavirus bei einer Arztuntersuchung festgestellt. Christoph hatte keine Symptome. Ein PCR-Test bestätigte am 17. Juni das Ergebnis. Zum 17. September und 90 Tage nach dem positiven Ergebnis läuft der Genesungsstatus aus. Christoph gilt ab 1. Oktober allerdings weiterhin als „vollständig geimpft“, da zwei Impfungen und eine nachgewiesene Infektion für diesen Status ausreichen. Betroffene sollten allerdings mit Ihrer Hausarztpraxis klären, ob eine Drittimpfung für Sie in Frage kommt.

 

Wann brauche ich eine Drittimpfung?

Um als „vollständig geimpft“ zu gelten, brauchen Betroffene eine Booster-Impfung:

  • Wenn Sie bis zum 30. September zweimal geimpft sind und nicht mittels PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden.
  • Wenn Sie bis zum 30. September zweimal geimpft sind und Sie einen älteren positiven Antigen-Schnelltest haben.
  • Wenn Sie nur zweimal geimpft sind und vor, zwischen und nach den beiden Impfungen keine Infektion per PCR-Test festgestellt wurde.
  • Wenn Sie nur einmal geimpft sind und einmal oder zweimal per PCR-Test das Coronavirus bei Ihnen nachgewiesen wurde.

Mit einem Booster-Schutz gelten Sie bereits ab dem ersten Tag nach der Impfung als „vollständig geimpft“. Dieser Impfstatus läuft nach bisherigem Stand nicht aus.

Wann wird der neue Immunstatus wichtig?

Überall dort, wo „verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen“ mit 3G- oder 2G-Zugangsbeschränkungen gelten, spielt der Immunstatus eine wichtige Rolle.

Nach bisherigem Stand gilt nirgendwo in Deutschland eine 3G- oder 2G-Zugangsbeschränkung. Der Immunstatus spielt im öffentlichen Leben keine Rolle.

Auch auf Auslandsreisen könnte der Impfstatus bei steigenden Infektionszahlen bei Ein- oder Ausreise eine wichtige Rolle spielen. Bei Einreise nach Deutschland brauchen Reisende dann eine Drittimpfung oder eine Kombination aus zwei Impfungen und einer Genesung, um als „vollständig immunisiert“ zu gelten.

Andernfalls wird möglicherweise eine aktuelle Genesung oder ein negatives Testergebnis benötigt.

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