Warten auf UPD-Gesetz: GKV-Spitzenverband sagt Retax-Verzicht zu

Viele Apotheker sind derzeit wegen des noch immer nicht veröffentlichten UPD-Gesetzes verunsichert: Was gilt nun beim Austausch von Medikamenten im Fall eines Lieferengpasses? Das Bundesgesundheitsministerium bat die Krankenkassen um einen Verzicht auf Retaxationen – laut ABDA wollen sie dem nach eigener Aussage nachkommen. 

Bei Lieferengpässen von rezeptpflichtigen Medikamenten können die Apotheken die erleichterten Abgaberegelungen für Ersatzpräparate ab sofort anwenden und müssen keine Retaxationen von Krankenkassen befürchten – obwohl das zu Ostern erwartete UPD-Gesetz („Unabhängige Patientenberatung Deutschland“) noch immer nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Wie aus einer Pressemitteilung der ABDA vom heutigen Montag hervorgeht, hat das der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dem Deutschen Apothekerverband (DAV) bei einem Jour Fixe am 13. April 2023 zugesagt. Der DAV hatte sich zuvor „intensiv“ um dieses Thema gekümmert, heißt es in der Pressemitteilung.

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Für den Zeitraum bis zur Veröffentlichung des UPD-Gesetzes hatte das Bundesgesundheitsministerium kürzlich die Krankenkassen über den GKV-Spitzenverband aufgefordert, die lückenlose Anwendung der Übergangsregelungen im SGB V trotz des verspäteten Inkrafttretens des UPD-Gesetzes zu akzeptieren und von Retaxationen abzusehen. „Dieser ministeriellen Bitte wollen die Krankenkassen laut eigener Aussage nun nachkommen“, heißt es seitens der ABDA. 

Der Landesapothekerverband Niedersachsen hatte sich zuvor beklagt, dass die Apotheken sich wegen der gegenwärtigen Situation in einem „rechtsunsicheren Raum beim Austausch von Medikamenten bei Lieferengpässen“ befänden.


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