Abdem 22. Februar 2019 gilt eine spezielle europäische delegierte Verordnung, mitder die Vorgaben für Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierteDiäten) verschärft werden. Diese gehören in Apotheken zum Randsortiment. Was bedeutendie neuen Regeln für den Umgang mit den Produkten?
Voreinigen Jahren wurde der Rechtsrahmen für diätetische Lebensmittel in der EU neugestaltet. Am 20. Juli 2016 hat die Verordnung (EU) Nr. 609/2013 dievorherige Diätrahmenrichtlinie der EG abgelöst. Mitder Neuordnung wurde das Konzept der Lebensmittel für eine besondere Ernährung(diätetische Lebensmittel, dietetic food) aufgegeben und durch „Lebensmittelfür spezielle Verbrauchergruppen“ (Foods for specific groups, FSG) ersetzt.
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Die Verordnung erfasst Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder (Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung sowie Getreidebeikost und andere Beikost), Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten, Foods for special medical purposes (FSMP) und Tagesrationen für eine gewichtskontrollierende Ernährung.
DelegierteVerordnung regelt Einzelheiten
DieEuropäische Kommission hat zu der Verordnung zwei gesonderte delegierteRechtsakte erlassen, mit der das neue Recht weiter ausgestaltet wird. Einerdavon, die Verordnung (EU) 2016/128, betrifftdie Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke. Die delegierte Verordnung giltfür „normale“ bilanzierte Diäten ab dem 22. Februar 2019 und für bilanzierteDiäten für Säuglinge ab dem 22. Februar 2020.
ZumDiätmanagement für Patienten mit einer definierten Krankheit
Lebensmittelfür besondere medizinische Zwecke sind auf besondere Weise verarbeitet oderformuliert. Sie sind für das Diätmanagement von Patienten gedacht, diegewöhnliche Lebensmittel oder bestimmte darin enthaltene Nährstoffe oder ihreStoffwechselprodukte nur eingeschränkt oder nicht in gewohnter Weise aufnehmen,verdauen, verstoffwechseln oder ausscheiden können oder die einen sonstigenmedizinisch bedingten Nährstoffbedarf haben. Bilanzierte Diäten enthalten entwederStandard- oder für bestimmte Krankheiten oder Störungen angepassteNährstoffformulierungen. Sie werden unterteilt in
- vollständigebilanzierte Diäten (einzige Nahrungsquelle für die betreffenden Personen) und
- ergänzendebilanzierte Diäten (EbD, nicht als einzige Nahrungsquelle geeignet).
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