Spahns Arzneimittelreform droht eine Extrarunde – wegen der Importförderung

Das Gesetz für mehrSicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) könnte im Vermittlungsausschuss landen. Nach Anträgen aus Brandenburg und Thüringen hat sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrates am heutigen Mittwoch mehrheitlich dafür ausgesprochen, das Gesetz nicht ungehindert durchzuwinken. Der Grund: die im GSAV gefundene Kompromiss-Regelung zur Importförderklausel. Die beiden ostdeutschen Bundesländer fordern die komplette Streichung der Importförderung.

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das „Gesetzfür mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV) beschlossen hat,steht nun ein erneuter Durchgang im Bundesrat an. In einer ersten Stellungnahmehatten die Länder bereits einige Nachbesserungswünsche geäußert. Der Bundestag hatsie allerdings nicht alle aufgegriffen. Da das Gesetz zustimmungspflichtig ist,liegt es nun in der Hand der Länder, ob Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)sein Ziel erreicht, das GSAV schon im Juli in Kraft treten zu lassen. Das istnur dann möglich, wenn der Bundesrat bei seiner nächsten Plenumssitzung am 28.Juni – der letzten vor der diesjährigen parlamentarischen Sommerpause – grünes Lichtgibt. Verzögern würde sich das Vorhaben hingegen, wenn derVermittlungsausschuss angerufen wird. Erst am 20. September wäre die nächste Sitzung des Bundesratsplenums.

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Und tatsächlich regt sich Widerstand in den Ländern. Sohaben Brandenburg und Thüringen dem Gesundheitsausschuss des Bundesrats fürseine heutige Sitzung einen Antrag vorgelegt, mit dem dieser demBundesratsplenum empfehlen soll, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Und zwar,weil aus ihrer Sicht das Gesetz trotz sinnvoller Ansätze der „grundlegendenÜberarbeitung“ bedarf. Die Gesundheitsministerien beider Länder sind von einerLinken-Ministerin geführt.

Und die beiden ostdeutschen Bundesländer hatten Erfolg mit ihrer Initiative: Nach Informationen von DAZ.online haben sich Ländervertreter im Gesundheitsausschuss mehrheitlich für einen Vermittlungsausschuss ausgesprochen. Der Beschluss des Gesundheitsausschusses ist eine Empfehlung für das Plenum, Die Entscheidung der Vertreterinnen und Vertreter im Bundesratsplenum ist daher noch nicht vorherzusagen.

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