Die Lieferfristen für COVID-19-Impfstoffe könnten sich schon bald wieder ändern: Wie Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens im Nachgang zum Treffen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern sagte, verhandle das BMG bereits mit dem Pharmagroßhandel, ob die Bestellfrist für Praxen, mobile Impfteams und andere Leistungserbringer von 14 Tagen wieder auf eine Woche gekürzt werden könne. Die GMK fordert zudem ein Recht für Arbeitgeber:innen, den Impf- und Genesenenstatus ihrer Mitarbeitenden abzufragen.
Seit Anfang Juli müssen Leistungserbringer, die gegen COVID-19 impfen, den Impfstoff zwei Wochen im Voraus in den Apotheken bestellen. Das könnte sich bald wieder ändern: Wie die niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) nach dem Treffen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern über ihr Ministerium mitteilen lässt, hat das Bundesministerium für Gesundheit bereits Gespräche mit dem Pharmagroßhandel – konkret handelt es sich wohl um den Phagro – aufgenommen mit dem Ziel, die Lieferfristen zu verkürzen.
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Hintergrund ist, dass die Nationale Impfkampagne erneut ins Stocken geraten ist. Nach Auffassung von Politikern und Fachleuten geht es mit den Auffrischimpfungen gegen COVID-19 zu langsam voran. Die Ärzteschaft hatte in diesem Zuge angeregt, die Bestellfristen zu verkürzen, um schneller als bisher auf den erhöhten Bedarf reagieren zu können. „Ich freue mich sehr, dass das Bundesgesundheitsministerium einer Forderung aus Niedersachsen entsprochen und Verhandlungen mit dem Arzneimittelgroßhandel aufgenommen hat, um eine Halbierung der Lieferfristen der COVID-Impfstoffe auf eine Woche zu erreichen“, sagte Behrens laut einer Pressemitteilung ihres Ministeriums vom heutigen Freitag. „Sowohl die Arztpraxen als auch die mobilen Teams können damit flexibler auf die Nachfrage reagieren und die Booster-Impfungen noch einmal beschleunigen.“
Arbeitgeber:innen sollen Impfstatus ihrer Angestellten abfragen dürfen
Änderungen wünschen sich die Gesundheitsminister auch in einem weiteren für die Apotheken relevanten Punkt: „Der Bund wird aufgefordert, eine Rechtsgrundlage für eine generelle Auskunftspflicht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern über ihren Impf- und Genesenenstatus gegenüber ihrem Arbeitgeber zu schaffen“, heißt es im GMK-Beschluss vom gestrigen Donnerstag. Bisher müssen nur Kita-, Schul- und Heimbeschäftigte die Karten auf den Tisch legen – für sie gibt es eine entsprechende Auskunftspflicht bereits seit September, sofern die epidemische Lage von nationaler Tragweite weiter fortbesteht. Die Gesundheitsminister wollen diese nun auf alle Berufsgruppen ausweiten. Damit wäre natürlich auch das Apothekenpersonal davon erfasst.
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