Besser spät als nie: Securpharm e.V. hat zwei Tage vormStart des EU-Fälschungsschutzsystem neue Handlungsempfehlungen für Apothekenveröffentlicht. Schritt für Schritt wird erläutert, wie in der Anlaufphase desneuen Systems die Prüfung des individuellen Erkennungsmerkmals und desErstöffnungsschutzes erfolgen sollte. Zudem wird anhand von Fotografien gezeigt, wie die neuen Sicherheitsmerkmale aussehen.
In den vergangenen Wochen zeichnete sich ab, dass vieleApotheken noch besorgt sind, wie sie ihre neuen Pflichten ab dem 9. Februarerfüllen können. Ab diesem Tag müssen sie jede Rx-Arzneimittelpackung vor derAbgabe an den Kunden auf ihre Echtheit überprüfen und sie aus dem Systemausbuchen. Eine Herausforderung ist gerade in der Anfangsphase der richtigeUmgang mit Bestandsware und ihre Unterscheidung von tatsächlich verifizierungspflichtigenPackungen. Es ist das Schicksal der Apotheker, dass sie am Schluss einesEnde-zu-Ende Verifikationssystems stehen. Wenn irgendwo vom Hersteller bis zuihnen einen Fehler geschehen ist, schlägt er in der Apotheke auf. Dass gerade in derAnfangsphase noch nicht jeder Scan eines Data-Matrix-Codes – so er überhauptvorhanden ist – funktionieren wird, ist mittlerweile kein Geheimnis mehr. Undso gilt es nun auch, die Sache pragmatisch anzugehen. Die Apotheke kann sichkaum erlauben, wegen offensichtlicher falscher Alarmmeldungen des Systemsmassenhaft Arzneimittel in Quarantäne zu nehmen. Doch konkreteHandlungsempfehlungen für die Startphase gab es bislang nicht. Die ABDA wies zuletztsämtliche Anfragen, wie Apotheker sich verhalten sollten, zurück und verwiesdarauf, dass es noch eine Information gebe werde.
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Und nun ist diese Handlungsempfehlung da – wie vonSecurpharm-Geschäftsführer Martin Bergen bereits in einem Schreibenangekündigt. Sie kommen kurz vor knapp – die Abstimmung war offenbar nicht ganz einfach. Doch jetzt finden sich auf der Securpharm-Webseite „Handlungsoptionen fürApotheken in der Anlaufphase“. Anhand eines Entscheidungsbaums wird erläutert, wiegenau die Prüfung des Erkennungsmerkmals zu erfolgen hat – und wie imKonfliktfall zu verfahren ist. Das gleiche gilt für die Prüfung des Erstöffnungsschutzes.
Zudem gibt es ein Dokument „Hinweise zum DataMatrix Code und zum Erstöffnungsschutz“, ein bebilderte Präsentation, die zeigt,wohin der Blick zu lenken ist, um die Sicherheitsmerkmale zu checken. Hierfindet sich auch nochmal der Hinweis: „Solange der Data Matrix Code fehlt und/oder es sich zweifelsfrei um Bestandsware handelt, kann weiter-hin der PZN(Code39) gescannt werden! Das Warenwirtschaftssystem führt dann ggf. eineBestandswarenprüfung durch“.
Hier kommen Sie zur Securpharm-Webseite mit den neuen Handlungsoptionen für Apotheker.
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