Ab sofort läuft die Grundimmunisierung nach neun Monaten ab, das sieht die Europäischen Union so vor. Auch Deutschland muss sich an diese Vorgabe halten. Doch die neun Monate gelten für die Grundimmunisierung. Für Genesene und Geimpfte gelten weitere Fristen. FOCUS Online liefert den großen Überblick. Welche Fristen müssen Geimpfte und Genesene jetzt kennen?
Das Coronavirus bringt nicht nur viele neue Gesetze und Änderungen, sondern auch Fristen mit sich.
Grundsätzlich gilt: Der Impf- und Genesenstatus kann in Deutschland nach drei und seit 1. Februar 2022 nach neun Monaten ablaufen.Wann welche Regelungen gelten, hängt vom aktuellen Status ab.
Welcher Status läuft nach drei Monaten ab?
Bundesbürger gelten 28 Tage nach einem positiven PCR-Test als genesen. Ihr Status läuft dann drei Monate später ab. Das Robert-Koch-Institut verkürzte den Status im Januar 2022. Dadurch gelten Betroffene nur noch 90 Tage als "genesen".
Mittels einer Genesungsimpfung, also einer Impfung nach einer Genesung, gelten Betroffene allerdings vierzehn Tage nach dem Impftermin als „vollständig geimpft“ und grundimmunisiert. Diese Genesungsimpfung sollte mit einem Abstand von mindestens drei Monaten nach der Erkrankung erfolgen. Eine Impfung ist bereits vier Wochen nach Abklingen der Covid-Symptome möglich, so das Robert-Koch-Institut.
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Prüfen Sie hier, wann Ihre Genesung abläuft:
Welcher Status läuft nach neun Monaten ab?
Die Grundimmunisierung läuft nach Plänen der EU-Kommission nach neun Monaten ab.
Betroffene brauchen dann aber unbedingt eine Booster-Impfung. Durch diese Auffrischung gilt der Impfstatus dann weiter. Fehlt die Booster-Impfung, gelten Betroffene als ungeimpft.
Das gilt einerseits für Genesene mit einer einfachen Grundimmunisierung, sowie für Geimpfte mit zwei Impfungen. Wer eine Impfung mit dem Impfstoff von Janssen (Cilag/Johnson und Johnson & Johnson) erhalten hat, braucht vier Wochen später eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Wirkstoff. Menschen unter 30 Jahren empfiehlt die Ständige Impfkommission den Impfstoff Comirnaty von Pfizer/Biontech. Erst dann gilt die Grundimmunisierung.
Prüfen Sie hier, wann Ihre Impfung abläuft:
Welche Fristen gelten für die Booster-Impfung?
Zwischen der Grundimmunisierung und der Auffrischungsimpfung empfiehlt die Ständige Impfkommissionen allen Erwachsenen ab 18 Jahren einen Abstand von mindestens drei Monaten. Für Kinder gibt es nach bisherigem Stand noch keine konkrete Empfehlung.
Bundesbürger können sich also drei Monate nach der Zweitimpfung die Auffrischimpfung beim Hausarzt, im Impfzentrum oder bei mobilen Impfteams holen. Sie gelten dann ab dem Zeitpunkt der Impfung als "geboostert". Das ist beispielsweise in Baden-Württemberg, Bayern oder Hamburg der Fall.
Die Booster-Impfung läuft nach bisherigem Stand nicht ab. Der Impfstatus gilt vorerst uneingeschränkt.
Ist es wichtig, ob ich grundimmunisiert oder geboostert bin?
Grundimmunisierte müssen sich angesichts der Omikron-Virusvariante auf Einschränkungen einstellen.
Überall dort, wo 2G Plus gilt, müssen Betroffene, die lediglich grundimmunisiert sind, einen zusätzlichen negativen Schnelltest oder aktuellen PCR-Test vorlegen. Haben sie eine Auffrischimpfung erhalten, gilt: Die Testpflicht entfällt gänzlich.
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