Mit Blick auf die zu erwartende Berichterstattung über die Apothekenproteste am 14. Juni hat das BMG am Montag ein „Faktenblatt“ veröffentlicht. Es soll offensichtlich den Wind aus den Segeln der Apothekerschaft nehmen. Jetzt reagiert die ABDA: Nicht nur, dass die „Fakten“ des BMG zerlegt werden – die Standesvertretung fühlt sich durch das Papier auch in ihrem Protest bestätigt.
Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichte am Montag ein „Faktenblatt“ zur „Situation der Apotheken 2023“. In dem Papier wird einerseits erklärt, dass der Stellenwert der Apothekerinnen und Apotheker und der öffentlichen Apotheken „sehr hoch“ eingeschätzt werde. Zudem heißt es darin, dass es einen regelmäßigen Austausch mit der Standesvertretung der Apothekerschaft gebe. Gleichzeitig versucht das Papier offensichtlich, im Vorfeld der Proteste am 14. Juni die Forderungen der Apothekerschaft unter anderem nach einer höheren Vergütung zu entkräften, indem unter anderem die positive Umsatzentwicklung bei den Apotheken im Jahr 2021 angeführt wird.
Umsatz mit Ertrag verwechselt
Nun reagierte die ABDA in einer Pressemitteilung – und zeigt sich durch das „Faktenblatt“ in der Notwendigkeit des Protests bestätigt. Gabriele Regina Overwiening nahm sich dabei auch einzelne Punkte aus dem BMG-Papier vor und kritisierte unter anderem, dass die Bundesregierung Umsatz mit Erträgen verwechsle. Man wisse dort anscheinend nicht, „was es bedeutet, selbständig zu sein, Unternehmerin bzw. Unternehmer zu sein, Kredite aufnehmen zu müssen, um berufstätig werden zu können. Der Weg vom Umsatz zum Ertrag ist lang und gerade in Zeiten einer explodierenden Inflation, steigenden Energiekosten und kletternden Tariflöhnen sehr steinig.“
Mehr zum Thema
Vor dem Apothekenprotest
BMG verbreitet „Faktenblatt“ zur finanziellen Lage der Apotheken
Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit
Sind Apothekenschließungen eine legitime Form des Protests?
Apotheken-Protesttag am 14. Juni
Protestvorbereitungen laufen auf Hochtouren
Auch dazu, dass das BMG die mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz erfolgte Honorarkürzung der Apotheken durch die Erhöhung des Kassenabschlags als „verhältnismäßig“ bezeichnet, äußerte sich die ABDA-Präsidentin: Dies sei nach der Pandemie ein „moralischer Tiefschlag in Richtung Apothekerschaft“ gewesen – „schließlich hatten die Apothekenteams zuvor mit unermüdlichem Einsatz und im Auftrag der Politik für ein schnelles Pandemieende gekämpft“, so Overwiening. „Wenn die Bundesregierung quasi als erste Amtshandlung nach dieser Zeit eine Honorarkürzung beschließt, sollte sie sich über so viel Zorn in der Apothekerschaft nicht wundern.“
Der mit Blick auf das geplante Lieferengpass-Gesetz vom Ministerium angeführte „neue Zuschlag“ in Höhe von 50 Cent für das Lieferengpass-Management hingegen sei „nicht mehr als ein Witz“. Mit diesem Geld könne man 24 Sekunden Arbeitsleistung eines approbierten Apothekers vergüten, „ich frage mich, ob die Referentinnen und Referenten aus dem BMG für diesen Lohn neue Aufgaben übernehmen würden“, so Overwiening.
„Prost zur rechten Zeit“
Bezüglich der für den 14. Juni angekündigten Proteste erklärte die ABDA-Präsidentin, dass „Faktenblatt“ zeige, „dass unser Protest absolut richtig ist und mit Blick auf die Besprechungen zum Lieferengpass-Gesetz auch zur rechten Zeit kommt. Die Leistung unserer Teams darf nicht länger missachtet werden!“ Zudem wiederholte Overwiening noch einmal die Kernforderungen: „Die Apotheken brauchen mehr Beinfreiheit für ihre pharmazeutische Expertise, weniger bürokratische Monster wie die Präqualifizierung und die Null-Retaxationen und endlich – nach knapp elf Jahren – eine deutliche Anpassung des Fixhonorars!“
Quelle: Den ganzen Artikel lesen