Keine Rücksprache mehr bei Überschreitung des Preisankers bei Nichtverfügbarkeit und Akutversorgung – diese gute Nachricht erreichte die Apotheken Ende Oktober. Allerdings gibt es Ausnahmen, über die der Landesapothekerverband Niedersachsen seine Mitglieder vergangene Woche informiert hat. Sie betreffen die Abgabe eines höherpreisigen Arzneimittels als das vom Arzt verordnete im importrelevanten Markt – denn dort sind beispielsweise bei Ersatzkassen ergänzende Verträge zu beachten.
Muss man bei Überschreitung des Preisankers Rücksprache mit dem Arzt halten oder nicht? Die Antwort auf diese Frage lautet wie so oft: „Es kommt darauf an“. So wird bei der Anwendung von pharmazeutischen Bedenken weiterhin empfohlen, sich beim Arzt rückzuversichern. Hier konnte nämlich keine Einigung zwischen Apothekern und dem GKV-Spitzenverband erzielt werden, deswegen rät beispielsweise der Apothekerverband Schleswig-Holstein Apothekern „mit besonderem Augenmaß“ vorzugehen.
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Preisanker
Einigung zum Rahmenvertrag gilt nicht für pharmazeutische Bedenken
Auf eine weitere Ausnahme hat nun der Landesapothekerverband Niedersachsen seine Mitglieder in einem Rundschreiben hingewiesen. Hintergrund sind ergänzende Arzneiversorgungsverträge (AVV), die von den jüngst erzielten Einigungen anscheinend unberührt bleiben. Unter anderem geht es um den Vertrag der Ersatzkassen und die darin enthaltenen Regelungen zur Abgabe eines höherpreisigen Imports als des verordneten beziehungsweise die Abgabe des Originals bei einer Importverordnung. Sie sehen nämlich vor, dass vor der Abgabe eines höherpreisigen Importarzneimittels/Originalarzneimittels als vom Arzt verordnet aufgrund von Nichtlieferbarkeit vor der Abgabe Rücksprache mit dem verordnenden Arzt zu halten ist. Und das gilt laut LAV Niedersachsen vorerst weiter.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) befinde sich in Gesprächen mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek), um eine Anpassung der genannten Regelung zu erreichen, heißt es. Bis dahin sei bei den Ersatzkassen beim Überschreiten des Preisankers im Bereich Original/Import im Falle von Nichtlieferfähigkeit weiterhin Arztrücksprache zu halten, heißt es weiter.
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